Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Er ist nichtig und damit nach § 124 Abs. 3 AO unwirksam, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (§ 125 Abs. 1 AO). Ein Verwaltungsakt leidet an schweren und offenkundigen Mängeln und ist deshalb nichtig, wenn er inhaltlich nicht so bestimmt ist, dass ihm hinreichend sicher entnommen werden kann, was von wem verlangt ...
Spätestens seit der Coronapandemie werden alternative Arbeitsformen durch Remote-Tätigkeiten seitens zahlreicher Arbeitgeber unterstützt. Auch gerade bei leitenden Angestellten stellt sich daher in praktischen ...
In der Praxis kommt es immer wieder zu Streitigkeiten bei der Erstattung von Sonderausgaben (meist Kirchensteuer). Es stellt sich die Frage, in welchem Jahr die Erstattung mit gleichartigen Sonderausgaben verrechnet ...
Der BFH hat mit Urteil vom 5.9.2023, IX R 32/21 entschieden, dass die Finanzbehörden nach § 29b AO legitimiert sind, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende Maßnahmen personenbezogene Daten zu verarbeiten. Der folgende Beitrag befasst sich im Einzelnen mit dem Urteil.
Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung, ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E-Mail nicht erforderlich. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist ...
Ein Steuerbescheid kann bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage ...
Die smarte juris Business-Lösung vernetzt die Praxisliteratur des IWW Instituts und des Stollfuß Verlags mit Gesetzen, Vorschriften und hilfreichen Tools. Sekundenschnell recherchieren Sie Hintergründe, Handlungsempfehlungen, Rechtsgrundlagen. So sichern Sie sich ab und arbeiten noch effizienter.
Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
PU Praxis Unternehmensnachfolge liefert Ihnen einen praktischen Leitfaden, mit dem Sie die Neuauslegung des BFH in der Beratung sicher umsetzen. Erfahren Sie u. a., wie der 90%-Test nach alter und neuer Rechtsprechung durchgeführt wird und welche konkreten Folgen für die Praxis Sie jetzt unbedingt beachten sollten.
Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme einer Betriebsstätte eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Es geht darum, dass die eigene unternehmerische Tätigkeit mit fester örtlicher Bindung ausgeübt wird („Verwurzelung“ des Unternehmens mit dem Ort der Ausübung der unternehmerischen ...