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  • · Fachbeitrag · Gastronomiebranche

    Betriebsprüfung: Schätzung bei Kassenmängeln und Zweifel an der Richtsatzsammlung

    von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof

    Der BFH hatte jüngst wieder einen klassischen Fall aus der Gastro-Branche zu entscheiden. In seinem Urteil hat der BFH klargestellt, dass dem Grunde nach eine Schätzungsbefugnis gegeben ist, wenn ein Kassensystem Stornierungen nicht dokumentiert. Was die Auswahl der Schätzungsmethoden anbelangt, so sei dem inneren Betriebsvergleich der Vorzug vor dem äußeren zu geben. Das Schätzungsergebnis sei nachvollziehbar zu begründen. Schließlich wiederholte der BFH seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Schätzung aufgrund der amtlichen Richtsatzsammlung.

     

    Ausgangsfall

    Bezüglich der Streitjahre 2011 bis 2013 fand im klägerischen Gastronomiebetrieb, der von zwei Fremdgeschäftsführern geführt wurde, eine Betriebsprüfung statt. In den Streitjahren ermittelte der Kläger den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, wobei eine EDV-Kasse Verwendung fand.

     

    Diese elektronische Kasse gab Tagesabschlüsse aus, die zwar ein Datum und eine Gesamtsumme auswiesen, jedoch nicht fortlaufend nummeriert waren. Stornobuchungen, die nach dem System möglich waren, wurden auch nicht ausgewiesen. Zudem enthielten die Belege weder die Zahlungsweise oder die Uhrzeit ihrer Erstellung noch die Angabe, ob am entsprechenden Tag mehrere oder nur ein Tagesabschluss erstellt wurde.