· Fachbeitrag · Ehegatten-Mietverhältnis
Unbeachtliches Scheingeschäft, Fremdunüblichkeit oder Liebhaberei?
Vermietet der Ehegatte dem anderen Ehegatten für seine selbstständige Tätigkeit Büroräume, überprüfen Sachbearbeiter und Prüfer des FA solche Mietverhältnisse sehr kritisch. Der latente Verdacht: Das Mietverhältnis besteht nur auf dem Papier, um Steuern zu sparen. Der BFH hat nun klargestellt, was das FA unterstellen darf und vor allem, was nicht. |
Darum ging es in dem Streitfall beim BFH
In dem Streitfall beim BFH betrieb der Ehemann eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Kanzleiräume mietete er von seiner Ehefrau an. Stutzig machte das FA, dass der Ehemann die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein Konto der Ehefrau überwies, wobei von dem Konto der Ehefrau regelmäßig Geldbeträge auf ein gemeinsames Familienkonto überwiesen wurden. Von diesem Familienkonto tätigte der Ehemann auch Einlagen auf sein betriebliches Konto, von dem er wiederum die Miete zahlte.
In ihrer Einkommensteuererklärung wurden bei der Ehefrau positive Mieteinkünfte erklärt und aus der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt u. a. wegen der Mietzahlungen dauerhaft Verluste.
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