In Teilungsversteigerungsverfahren bei Erbengemeinschaften kommt es immer wieder zu folgender Situation: Mehrere Personen (A., B. und C.) sind in Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen. A. beantragt die Teilungsversteigerung und erhält den Zuschlag zu einem Betrag von 300.000 EUR. Nach Abschluss des Verteilungsverfahrens stellt das Vollstreckungsgericht fest, dass der Erbengemeinschaft gegen A. noch eine Forderung von 290.000 EUR als Erlösüberschuss zusteht. Nachdem A. den Erlösüberschuss nicht zahlt, ...
Es kommt vor, dass das Gericht anordnet, der Kläger müsse wegen der Prozesskosten, z. B. des Beklagten, zur Sicherheit einen bestimmten
Betrag einzahlen. Obsiegt der Kläger, hat er einen Anspruch auf Erstattung des ...
Bund und die Länder stellen derzeit zur Rettung der (Solo-)Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen regelmäßig neue Hilfemaßnahmen zur Verfügung. Sie können auf einem P-Konto „landen“. Doch müssen diese ...
Sowohl § 754a ZPO als auch § 829a ZPO sehen die Möglichkeit eines vereinfachten Vollstreckungsauftrags bei Vollstreckungsbescheiden vor. Im Fall eines elektronisch eingereichten Auftrags ist bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen die Übermittlung der Ausfertigung des
– original – Vollstreckungsbescheids u. a. entbehrlich, wenn die sich aus dem Vollstreckungsbescheid ergebende fällige Geldforderung einschließlich titulierter Nebenforderungen und Kosten nicht mehr als 5.000 EUR beträgt.
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Kaum hat der Gläubiger mühevoll einen Titel gegen eine GmbH erwirkt, schon nennt sie sich um. Doch der Geschäftsführer ist derselbe. Muss der Gläubiger den Titel jetzt nach § 727 ZPO umschreiben lassen?
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Das AG Dresden hat am 28.8.20 (583 M 3133/20, Abruf-Nr. 219554 ) die Frage geklärt, ob eine Hinterbliebenenrente pfändbar ist, obwohl Voraussetzung für ihre Gewährung ist, dass der Versicherte, aus dessen Rentenkonto eine Witwen- oder Witwerrente zu zahlen ist, zuvor verstirbt. Genau diese Voraussetzung lag nicht vor, sodass die Drittschuldnerin als gesetzliche Rentenversicherungsträgerin gegen den PfÜB Erinnerung einlegte, weil ein Rechtsgrund für die gepfändete Leistung nicht vorhanden sei.