Es ist wieder soweit: Am 21.11.25 können Sie sich mit Ihren Kollegen im Maritim-Hotel Düsseldorf (Flughafen) auf dem 27. IWW-Kongress treffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen an einem Tag aufzufrischen – ob persönlich vor Ort oder bequem am PC. Starten Sie bereits am Vortag mit dem neuen Seminar IWW-KongressPlus und sichern Sie sich wertvolle Impulse sowie insgesamt 10 Fortbildungsstunden gem. §15 FAO über beide Tage.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sollen künftig mehr Dokumente als elektronische Dokumente übermittelt werden können. Der elektronische Rechtsverkehr soll gestärkt werden. Das sieht ein Referentenentwurf des BMJV ...
Bis zum 30.9.25 existierten „Parallelstrukturen“ alter und neuer Formulare. Die Formulare i. d. F. vom 16.12.22 (BGBl. I S. 2368) konnten bis zu diesem Tag verwendet werden. Seit dem 1.10.25 müssen Gläubiger verpflichtend die Neuformulare (BR-Drucksache 203/24) nutzen.
Die LEGAL REVOLUTION ( legal-revolution.com/de ) ist Europas größte Kongressmesse für Recht und Compliance – der Treffpunkt für die gesamte Rechtsabteilung, Wirtschaftskanzlei und Compliance-Abteilung.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
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Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.7.25 von 2,27 auf 1,27 % gesenkt worden. Es ergeben sich jetzt außerdem Verzugszinsen für Verbraucher
(§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 6,27 % und für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) i. H. v. 10,27 %.