Der BGH hat mit Urteil vom 19.11.20 (IX ZR 210/19, Abruf-Nr. 219474 ) entschieden: Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt wieder auf, wenn der PfÜB nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben worden ist. Dies geschieht mit der Freigabe der gepfändeten Forderung oder mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, ohne dass der PfÜB erneut an den Drittschuldner zugestellt werden muss.
Immer wieder kommt es in der Praxis zu folgender Situation: Insolvenzgläubiger melden ihre Forderung nicht zur Insolvenztabelle an. Nach Aufhebung des Verfahrens beantragen sie dann, dem Schuldner die ...
Den Antrag, die Restschuldbefreiung nach § 297a InsO zu versagen, wenn sich nach dem Schlusstermin herausstellt, dass ein Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 InsO vorgelegen hat, können nur Insolvenzgläubiger stellen, ...
Haben Sie Schuldner, die die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben und sich in einem Restschuldbefreiungs-Verfahren befinden? Hier gibt es gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO eine Möglichkeit, titulierte Ansprüche zu retten und anschließend im Wege der Einzelzwangsvollstreckung gegen den Schuldner vorzugehen.
Der BGH hat jetzt entschieden (19.12.19, IX ZR 53/18, Abruf-Nr. 213815 ): Eine Verbindlichkeit des Schuldners aus einer Deliktshandlung wird von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn der Gläubiger die Forderung nicht ...
Absonderungsberechtigte Gläubiger, also solche, die z. B. wegen eines insolvenzfesten Pfandrechts (vgl. § 50 Abs. 1 InsO) vorzugsweise aus dem (Pfand-)Gegenstand zu befriedigen sind, sind nahezu in jedem ...
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Es kommt in der Insolvenzpraxis regelmäßig vor, dass ein Schuldner keine Restschuldbefreiung erhält bzw. die angemeldete Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung festgestellt wird. In beiden Fällen kann es zu kostenrechtlichen Erstattungsproblemen kommen.