· Fachbeitrag · Zwangsvollstreckungsformulare
Mehrere Gläubiger in einem PfÜB-Formular
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Die neuen amtlichen Pfändungsformulare beherrschen weiterhin die gerichtliche Praxis. Sie führen immer wieder auch zu Kuriositäten. Dies zeigt eindrücklich der folgende, aktuelle Fall des LG Koblenz. |
Sachverhalt
Die minderjährigen Gläubiger (G.1 und G.2) beantragten aus jeweils titulierten Unterhaltsforderungen die Pfändung nach § 850d ZPO. Das Vollstreckungsgericht wies mittels Zwischenverfügung darauf hin, dass der Erlass eines PfÜB für G.1 und G.2 beantragt worden sei, es allerdings eines gesonderten Antrags hinsichtlich beider Gläubiger bedürfe. Grund: Ein PfÜB kann nicht für zwei Gläubiger gleichzeitig erlassen werden.
Nachdem die Gläubiger dem nicht nachgekommen sind, wies das Vollstreckungsgericht den Antrag als unbegründet zurück. Begründung: Es gebe für einen PfÜB für mehrere Gläubiger keine Rechtsgrundlage.
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