· Fachbeitrag · Kontopfändung
Zahl der Schuldnerkonten im PfÜB
| Kontenpfändungen spielen eine überragende Rolle. Es ist allerdings immer wieder streitig, wie viele Konten im PfÜB aufgeführt sein dürfen, damit sich der Gläubiger nicht einer Ausforschung ausgesetzt sieht. |
1. Das sagt der BGH
Im PfÜB darf ein Gläubiger mehrere Konten eines Schuldners angeben, ohne automatisch unzulässige Ausforschung zu betreiben. Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei Privatpersonen bis zu drei Banken einträgt (BGH VE 04, 93). Bei gewerblichen Schuldnern hat der BGH keine Obergrenze genannt.
Beachten Sie | Um einen möglichen Rechtsmissbrauch zu vermeiden, sollten Sie dem Vollstreckungsgericht gegenüber substanziiert darlegen, dass die beabsichtigten Pfändungen nicht der Ausforschung des schuldnerischen Vermögens dienen. Nennen Sie konkrete Anhaltspunkte hierzu.
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