Die Pfändung von Miet- und Pachteinnahmen spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Oftmals greifen hierauf Gläubiger sowohl im Rahmen der Mobiliar- als auch im Rahmen der Immobiliarvollstreckung zu.
Der Verkauf von Waren und Gütern über Internetportale, z.B. eBay, spielt eine immer größere Rolle. Eine beliebte Online-Zahlungsmethode ist hierbei das PayPal-Konto. Was oft nicht erkannt wird: Auf ein solches Konto ...
Die Vergütung und die dem Zwangsverwalter zu erstattenden Auslagen werden im Anschluss an die Rechnungslegung oder Schlussrechnung auf seinen Antrag vom Gericht festgesetzt (§ 22 ZwVwV). Oft unbekannt: Der Zwangsverwalter kann auf entsprechenden Antrag hin mit Einwilligung des Gerichts sowohl Vorschüsse auf die Vergütung bis zur Höhe der Regelvergütung als auch Vorschüsse auf die Auslagen bis zur Höhe des Pauschalbetrags des § 21 Abs. 2 ZwVwV vorab aus der Masse entnehmen (AG Demmin 22.4.04, 13 L 108/01; ...
Enthalten die im Mahnverfahren geltend gemachten Forderungen die Bezeichnung „Wohn-/ Hausgeld für Wohnungseigentümergemeinschaft“, kann eine Berichtigung von mehreren einzeln angegebenen natürlichen Personen als ...
Auch wenn die Räumungszwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss wegen Selbstmordgefahr des in dem Hausanwesen wohnenden Schuldners bereits einmal befristet eingestellt worden ist, kommt bei fortbestehender ...
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Der mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge eingeführte Schutz bestimmter privater, zur Altersvorsorge abgeschlossener Versicherungen erstreckt sich nur auf das vom Versicherungsnehmer aufgebaute Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringenden Leistungen, nicht jedoch auf die für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners (BGH 12.5.11, IX ZB 181/10).