· Fachbeitrag · Erbengemeinschaft
Teilungsversteigerung auf Antrag eines Miterben: Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Der BGH hat sich jetzt mit der Frage der Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichts im Rahmen einer Teilungsversteigerung nach Erbteilsübertragung befasst. Er hat dabei Klartext gesprochen. |
Sachverhalt
Im Streit einer Erbengemeinschaft wurde auf Antrag eines Miterben eine Teilungsversteigerung eingeleitet (§ 180 Abs. 1 ZVG). Nach Pfändung des Erbteils und Eintragung im Grundbuch wurde dieser an einen Dritten (Erbteilserwerber) übertragen. Das Gericht führte das Verfahren mit dem Erwerber als Antragsteller fort. Eine Miterbin wehrte sich gegen diese Verfahrensfortführung und rügte die „falsche“ Antragstellereigenschaft. Der BGH entschied, dass es sich hierbei nicht um eine anfechtbare Zwischenentscheidung gemäß § 95 ZVG handelt.
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