Sog. absonderungsberechtigte Gläubiger, die wegen eines insolvenzfesten Pfandrechts (vgl. § 50 Abs. 1 InsO) vorzugsweise aus dem (Pfand-)
Gegenstand zu befriedigen sind, sind nahezu in jedem Insolvenzverfahren anzutreffen. Der BGH hat in diesem Zusammenhang geklärt: Das Recht des Insolvenzverwalters, bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, und zur Sicherheit abgetretene Forderungen des Schuldners zu verwerten, erstreckt sich nicht auf sonstige Rechte (BGH 27.10.22, IX ZR 145/21, Abruf-Nr. ...
Der BGH hat am 21.7.22 (IX ZB 63/21, Abruf-Nr. 230831 ) entschieden, dass ein Insolvenzverwalter aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des
Eröffnungsbeschlusses keine Geldforderungen des Schuldners gegen ...
Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt, gehört der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse und nicht zum insolvenzfreien Neuerwerb des ...
Vielfach lastet auf einem P-Konto des Schuldners bei einer späteren
Insolvenzeröffnung eine Pfändung, die außerhalb des anfechtungsrelevanten Zeitraums der §§ 130, 131 InsO insolvenzfest (§ 50 InsO) erwirkt wurde. Für die Dauer des Insolvenzverfahrens hat der BGH (VE 18, 26) bereits entschieden, dass die Verstrickung einer vorinsolvenzlich gepfändeten und erst im Lauf des Verfahrens entstehenden Forderung dadurch beseitigt werden kann, dass die Vollziehung des PfÜB für die Dauer des Insolvenzverfahrens ...
Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Das Familiengericht hatte Schuldner S. verurteilt, monatlichen Ehegattenunterhalt von 500 EUR an seine geschiedene Ehefrau E. zu zahlen. E. pfändete am 1.7.21 (§ 829 Abs.
Das AG Erfurt hat entschieden, dass eine Sterbegeldversicherung mit
einer die Höchstgrenze des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO übersteigenden Versicherungssumme vom Insolvenzverwalter gekündigt und der Rückkaufswert ...
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Der BGH hat jetzt eine umstrittene Frage beantwortet. Sie spielt beim Aufeinandertreffen von Einzelzwangsvollstreckung und Insolvenz eine große Rolle, wenn Insolvenzverwalter eine innerhalb der Rückschlagsperre nach § 88 InsO gepfändete Forderung freigeben.