Es ist wieder soweit: Am 21.11.25 können Sie sich mit Ihren Kollegen im Maritim-Hotel Düsseldorf (Flughafen) auf dem 27. IWW-Kongress treffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen an einem Tag aufzufrischen – ob persönlich vor Ort oder bequem am PC. Starten Sie bereits am Vortag mit dem neuen Seminar IWW-KongressPlus und sichern Sie sich wertvolle Impulse sowie insgesamt 10 Fortbildungsstunden gem. §15 FAO über beide Tage.
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Neu! Wir haben das Abonnement unserer „Schwesterzeitschrift“ RVG prof. und damit den Nutzen für Ihren beruflichen Alltag umfangreich erweitert: Ab sofort sind zusätzlich vier Live-Webinare pro Jahr sowie der Zugriff auf die Videoaufzeichnungen der vergangenen vier Webinare inklusive.
Bei Eilentscheidungen müssen Gläubiger zügig vorgehen. Das KG weist darauf hin: Die Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO beginnt mit der Verkündung des Urteils und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt (5.8.
Unsere Leserin Lisa Bolten, Nürnberg, schrieb uns, dass Gläubiger zu selten auf mögliche Erbschaften achten, die Schuldnern perspektivisch
zufließen. Bereits in zwei Fällen hatten ihre gezielten Recherchen Erfolg.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Eine in der Praxis häufige Frage: Wie ist die Zwangsvollstreckung aus
einem arbeitsgerichtlichen Vergleich zu behandeln, wenn dieser sowohl die Zahlung konkret bezifferter Bruttobeträge für einzelne Monate als auch die Verpflichtung zur Erteilung von Abrechnungen und anschließender Nettoauszahlung beinhaltet? Ist die Vollstreckung unmittelbar aus dem Bruttotitel zulässig oder muss zunächst die Abrechnung erzwungen und anschließend der ermittelte Nettobetrag vollstreckt werden?