· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipps des Monats
| Unser Leser, Christian Löwe, Berlin, hatte bei einem seiner Schuldner vermutet, dass dieser Wertgegenstände besaß, sie aber bei einem Dritten versteckt hatte. Dank seiner Hartnäckigkeit hatte unser Leser am Ende Erfolg. |
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Unser Leser vermutete, dass Schuldner S., der sich als vermögenslos darstellte, noch etwas „in petto“ hatte. S. war früher nämlich als bekannter Fotograf tätig gewesen und seine Sammlung alter Kameras sogar in Fachaufsätzen erwähnt worden, worauf Gläubiger G., selber Fotograf, hingewiesen hatte. Außerdem hatte S. Kurse in Sachen Fotografie gegeben.
Von G. erfuhr unser Leser auch, dass die von S. genutzte Technik aufwendig und anspruchsvoll und nur mit sehr teurem Equipment umzusetzen war. S. hatte aber in der Vermögensauskunft keinerlei Angaben zu einer möglichen Ausrüstung gemacht. Ob es dennoch etwas zu holen gab oder S. noch die o. g. Kurse veranstaltete, ließ sich mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln.
Da kam „Kommissar Zufall“ zuhilfe: Die Nichte des G., Abiturientin mit dem Hobby Fotografie, erzählte diesem, sie habe den Sommerkurs einer kleinen Fotoschule entdeckt und wolle sich dort einschreiben. Der Kurs sei aber recht teuer und sie wisse auch nicht, ob es sich eher um eine Art „Insiderkurs“ für professionelle Fotografen handele. In diesem Fall sei der Kurs nichts für sie.
Sie bat um eine Einschätzung des G. Der staunte nicht schlecht: Auf der Social-Media-Seite der Fotoschule schwärmten Schüler von Bildschärfen und Modellen und nannten auch deren Namen. Dozent S. verfüge nicht nur über fantastisches Fachwissen, sondern besitze sehr seltene Kameras, mit denen er seine Schüler üben ließe ‒ das sei einmalig. Und Dozent S. war niemand anderes als Schuldner S.!
Unser Leser fackelte nicht lange: Er konfrontierte S. mit seinem Wissen und machte klar, dass er die Kameras direkt pfänden könnte. Jetzt machte es bei S. im wahrsten Sinne des Wortes „Klick“, denn die Absage seiner Kurse wollte er nicht riskieren und die Kameras natürlich nicht verlieren. Er gab auch den Lagerort der Kameras bekannt: den Tresor des befreundeten Schmuckhändlers L. S. zahlte ohne Weiteres die gesamte Forderung. |
Bei unserem nächsten Fall schrieb uns unsere Leserin, Rechtsanwaltsfachangestellte Mandy Köhler, Nürnberg, zu einem heiklen Thema, bei dem strafrechtliche, steuerrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen aufeinandertreffen. Es ging um einen „ausgebufften“ Schuldner, der ein Gewerbe betreibt und Geld mithilfe der Plattform TikTok und einem Strohmann ‒ wohl unbemerkt ‒ am Fiskus wie auch am Gläubiger vorbei in sein privates Vermögen schleuste.
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