Die Gerichte sind sich uneins, ob und in welcher Weise die Rückforderung der Staatskasse einer überhöht festgesetzten und ausgezahlten Pflichtverteidigergebühr zeitlich begrenzt ist. Nach dem OLG Braunschweig ist die Verwirkung nach § 20 Abs. 1 GKG, § 19 Abs. 1 S. 1 FamGKG nicht anwendbar. Eine zeitliche Grenze findet sich aber in der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (7.8.24, 1 Ws 210/23, Abruf-Nr. 246730 ).
Nach Zurückverweisung eines Verfahrens vom Revisionsgericht an das LG entsteht eine zweite Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV RVG (AG Nürnberg 2.5.24, 401 Ds 207 Js 8267/22, Abruf-Nr. 244510 ).
Wir haben Ihnen in RVGprof. 24, 45 Entscheidungen zu § 14 RVG betreffend die Gebühren in Straf- oder Bußgeldsachen vorgestellt. An diese Rechtsprechungsübersicht knüpft die folgende Zusammenstellung an.
Häufig haben Pflichtverteidiger selbst „Schuld“, wenn eine Pauschgebühr nicht gewährt wird. Sie müssen ausreichend begründen und darlegen,
warum die gesetzlichen Gebühren unzumutbar sind (KG 23.9.24, 1 AR 1/24, Abruf-Nr. 244507 ).
Um die „richtige“ Bemessung der Rahmengebühren wird in der Praxis immer wieder gestritten. In einem Verfahren vor dem Strafrichter mit dem Vorwurf der Körperverletzung kann diese oberhalb der Mittelgebühr liegen.
Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG spielt in der Strafverteidigungspraxis inzwischen eine große Rolle. Das ist auf die Änderung der Vermögensabschöpfung im materiellen Recht zurückzuführen.
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Wenn der Mandant der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist der
(untentgeltliche) Beistand eines Dolmetschers erforderlich. Dies gilt auch für Gespräche im Vorfeld einer Entlassung des Verurteilten. Das OLG Koblenz hat die Erstattung der Dolmetscherkosten im Vollstreckungsverfahren
gewährt (30.8.24, 2 Ws 413/23, Abruf-Nr. 246451 ).