Bei der Bestellung eines Nebenklägerbeistands muss der Anwalt zwischen dem privilegierten Nebenkläger des § 397a Abs. 1 StPO und dem normalen Nebenkläger des § 397a Abs. 2 StPO unterscheiden. Denn nur der normale Nebenkläger muss die Bewilligung von PKH beantragen, wenn die Voraussetzungen des § 397a Abs. 1 StPO für einen Beistand ohne PKH ggf. nicht vorliegen (OLG Schleswig 8.2.22, 1 Ws 42/22, Abruf-Nr. 229071 ).
Neben den inhaltlichen Fragen, Informationen und der Höhe spielen beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (im Folgenden kurz VV) als Strafverteidiger die Formvorschriften nach § 3a Abs. 1 RVG eine große Rolle.
Pauschgebühranträge haben i. d. R. nur noch selten Erfolg. Umso erfreulicher ist es, wenn dies dann doch einmal geschieht, auch wenn der Pflichtverteidiger nach dem OLG Celle erhebliche Abstriche gegenüber seinem ...
Manchmal ist es gut, wenn das BVerfG in seinen Entscheidungen Selbstverständlichkeiten noch einmal hervorhebt. So ist das zu einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs geschehen, auch wenn diese letztlich aus formalen Gründen erfolglos geblieben ist (3.2.22, 2 BvR 1910/21, Abruf-Nr. 228562 ).
Das LG Coburg hat jetzt noch einmal zur Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG Stellung genommen. Diese Gebühr spielt in der Praxis nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB eine große Rolle (LG Coburg 22.2.
Am LG Hagen ist vor kurzem darum gestritten worden, ob die Aussetzung einer Hauptverhandlung beim Schwurgericht als falsche Sachbehandlung i. S. v. § 21 GVG anzusehen war und ob daher dem Mandanten die von ihm an ...
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Die Bemessung der Terminsgebühren macht in der Praxis häufig Probleme. Das beweist noch einmal ein Beschluss des LG Cottbus zur Bemessung der Terminsgebühr für Hauptverhandlungstermine bei der Strafkammer.