02.03.2021 · Nachricht aus RVG professionell · IWW-Webinare Anwaltsvergütung
Zum 1.1.21 sind bekanntlich die Beträge der gesetzlichen Anwaltsvergütung und einzelne Streitwerte angehoben worden und es haben sich inhaltliche Änderungen im RVG ergeben. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Übergangsvorschrift des § 60 RVG selbst geändert worden ist. In diesem Zusammenhang ist es für den Anwalt wichtig zu wissen, wann er bereits nach den neuen Gebührenbeträgen und nach neuem Recht abrechnen kann und wann noch altes Gebührenrecht gilt. Unser Gebührenexperte, ...
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01.03.2021 · Nachricht aus RVG professionell · IWW-Webinar KostRÄG 2021: Familienrechtsmandate im Fokus
Viel Arbeit und oft wenig Honorar – gerade das familienrechtliche Mandat ist sehr arbeitsintensiv. Häufig fehlt die angemessene Vergütung. Vor allem in VKH-Mandaten lässt die Vergütung oft zu wünschen übrig. Das KostRÄG 2021 sieht Gebührenoptimierungen vor, von denen auch Sie in familienrechtlichen Mandaten profitieren können. Erfahren Sie in unserem Webinar brandaktuell, was sich im Speziellen durch das KostRÄG 2021 ändert – mit vielen konkreten Tipps und Berechnungsbeispielen ...
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01.03.2021 · Nachricht aus RVG professionell · KostRÄG 2021
Seitdem das KostRÄndG 2021 zum 1.1.21 in Kraft getreten ist, müssen sich Rechtsanwälte immer öfter mit dem Übergangsrecht befassen und entscheiden, ob noch nach der alten Gesetzesfassung abzurechnen ist oder ob die Abrechnung nach der Neufassung zu vollziehen ist. Ansatzpunkt zur Frage, ob altes oder neues Gebührenrecht anzuwenden ist, ist die Regelung des § 60 RVG. Diese ist neu formuliert und bereits zum 30.12.20 vorzeitig in Kraft getreten, damit die Übergangsregelung bereits für ...
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26.02.2021 · Fachbeitrag aus RVG professionell · Übergangsrecht nach dem KostRÄG 2021
Beim Auftreten eines Terminsvertreters ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Die Vergütung des Hauptbevollmächtigten richtet sich nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Je nach Auftrag kann also unterschiedliches Gebührenrecht angewendet werden.
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25.02.2021 · Fachbeitrag aus RVG professionell · Übergangsrecht nach dem KostRÄG 2021
Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen i. d. R. verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten vor. Insbesondere bei zeitlich aufeinander folgenden Tätigkeiten, wie z. B. Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Klageverfahren etc., spielt dies eine Rolle. Der folgende Beitrag erläutert anhand von Praxisfällen, wann mehrere Angelegenheiten vorliegen, welches Gebührenrecht nach § 60 RVG anzuwenden und welche Gebühr ggf. anzurechnen ist.
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23.02.2021 · Fachbeitrag aus RVG professionell · Übergangsrecht nach dem KostRÄG 2021
Probleme können sich in Übergangsmandaten ergeben, wenn sich quasi im Verfahrensgegenstand Parameter ändern: Für die Gebühren bei der Verbindung von Verfahren regelt dies der unverändert gebliebene § 60 Abs. 2 RVG. Danach ist für die gesamte Vergütung das bisherige Recht anzuwenden, sofern für einen der Gegenstände wegen der Auftragserteilung altes Recht gilt. Auf das Datum der anderen Auftragserteilungen kommt es nicht an. Bei Klageerweiterung, Widerklage, Verbundverfahren etc.
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22.02.2021 · Nachricht aus RVG professionell · IWW-Webinare
Auch im April 2021 bietet Ihnen das IWW Institut die Möglichkeit, sich bequem und kompetent online fortzubilden. Einzelheiten finden Sie unter iww.de/seminare/rechtsanwaelte . Diese Themen erwarten Sie:
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22.02.2021 · Nachricht aus RVG professionell · SCHUFA-Eintrag
Wenn ein Betroffener möchte, dass ein negativer SCHUFA-Eintrag gelöscht wird, er aber keine konkreten wirtschaftlichen Nachteile des Eintrags näher darlegt, gilt: Der Wert des Löschungsanspruchs ist mit weniger als 5.000 EUR zu bemessen. Das ist vertretbar und jedenfalls nicht willkürlich (OLG Frankfurt 17.9.20, 11 SV 38/20, Abruf-Nr. 220269 ).
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19.02.2021 · Fachbeitrag aus RVG professionell · Übergangsrecht nach dem KostRÄG 2021
Die Grundsätze nach § 60 Abs. 1 S. 1 bis 5 RVG werden auch angewendet, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG). Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, FamGKG oder GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Wenn also vor dem 1.1.21 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 RVG erteilt worden ist, gelten die Vorschriften des GKG und FamGKG etc. in der alten Fassung. Ist der ...
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17.02.2021 · Nachricht aus RVG professionell · Erb- und Familienrecht
Für das Verfahren auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 410 Nr. 1 FamFG richtet sich der Geschäftswert nach § 36 Abs. 1 GNotKG. Maßgeblich ist dabei das Interesse an dem Gegenstand der Versicherung. Angemessen ist in der Regel insofern ein Bruchteil des Werts der Hauptsache (OLG Frankfurt 26.6.20, 20 W 84/20, Abruf-Nr. 220270 ).
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