Durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz ist zum 17.7.24 § 10 Abs. 1 S. 1 RVG wie folgt neu geregelt worden: „Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine ...
Mitunter wird um die Reisekosten von Privatgutachtern zum Gerichtstermin gestritten, wenn diese nicht direkt vom Gericht geladen waren. Hebt das Gericht einen Verhandlungstermin auf, da die Gutachter verhindert sind, ...
An ein (teilweise) gewonnenes Verfahren schließt sich die Kostenfestsetzung an. Während Kostenfestsetzungsanträge durch alle Gerichtsbarkeiten im Wesentlichen gleichartig lauten, verhält es sich mit den ...
Die Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren wird nach Ansicht des VG Leipzig auf die Verfahrensgebühr im VG-Verfahren angerechnet. Dies gelte im Fall einer Vergütungsvereinbarung.
Die politisch gewünschte Umstellung auf die E-Mobilität hat nun auch das RVG mit der folgenden Frage erreicht: Kann die Ladezeit für ein Elektroauto als notwendige Reisezeit zu einem gerichtlichen Termin abgerechnet ...
In gewerberechtlichen Streitigkeiten bemisst sich der Streitwert nach dem durchschnittlichen Jahresgewinn aus der streitgegenständlichen Tätigkeit (OVG Nordrhein-Westfalen 5.5.21, 4 A 4531/18, Abruf-Nr. 223432 ).
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Vollstrecken lohnt sich nicht? Mit dieser Sonderausgabe schon!
Rechnen Sie Ihre Vollstreckungsmandate ab sofort leistungsgerecht ab. Die neue Sonderausgabe von RVG prof. zeigt Ihnen, wo versteckte Umsatzpotenziale liegen und wie Sie diese nutzen – mit vielen Rechenbeispielen, Musterformulierungen und Checklisten.
Typischer Mietrechtsstreit? So lösen Sie ihn effizient!
Rollator im Treppenhaus? Musizieren in der Wohnung? Schuhe vor der Wohnungstür? „Klassiker“ wie diese beschäftigen jeden Praktiker im Mietrecht. Mit der MK-Sonderausgabe bearbeiten Sie Ihre Fälle schnell und sicher. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung und direkt nutzbaren Praxistipps!
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger ist es angemessen, den Streitwert in Verfahren wegen Widerrufs der öffentlichen Bestellung auf mindestens 15.000 EUR festzusetzen (OVG Nordrhein-Westfalen 29.4.21, 4 B 116/21, Abruf-Nr. 223433 ).