Das zentrale Praxisproblem in Räumungsprozessen liegt oftmals in der korrekten Streitwertfestsetzung. Zu berücksichtigen ist dabei, auf welche Anspruchsgrundlagen das Räumungsverlangen gestützt wird. Das OLG Köln hat hierzu entschieden, dass sich der Streitwert nach § 41 Abs. 2 S. 2 GKG richtet, wenn der Vermieter seinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung auch auf einen anderen Rechtsgrund – hier Eigentum – stützt. Maßgebend ist danach der jährliche Nutzungswert der Wohnung und ...
Anwaltliche Verfahrenspfleger erhalten im Genehmigungsverfahren nach § 277 FamFG eine Vergütung nach dem RVG nur, wenn die konkrete Tätigkeit auch für einen nicht anwaltlichen Verfahrenspfleger die Hinzuziehung ...
Muss in FGG-Verfahren die unterlegene Partei auch die außergerichtlichen Kosten tragen, wenn dies nicht klar im Beschluss steht? Nein, denn § 80 S. 2 FamFG verweist nicht auf § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, nach dem die ...
In Patentstreitigkeiten besteht vielfach Streit darüber, wie sich der Streitwert bei Patentnichtigkeitsverfahren bemisst. Der BGH (17.6.25, X ZR 78/24, Abruf-Nr. 249091 ) stellt hierzu klare Regeln auf.
Ein Bevollmächtigter erklärt sich mit der Erledigung des Rechtsstreits einverstanden, verlangt für den Mandanten aber noch eine Klarstellung. Obwohl diese für den Mandanten hier durchaus wesentlich war, sah das OVG ...
Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar (§ 4a RVG) zu vereinbaren, weil der Insolvenzverwalter im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten ...
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Diskutiert wird immer wieder, wie der Streitwert einer Patentnichtigkeitsklage festzusetzen ist, wenn gegen das streitgegenständliche Patent zusätzlich Schadenersatzansprüche aus einer separaten Verletzungsklage erhoben werden und insbesondere, wenn diese Schadenersatzklage erst nach Einleitung der Nichtigkeitsklage beziffert wird. Problematisch ist hierbei vor allem, dass die Festsetzung des Streitwerts unmittelbare Auswirkungen auf die Gerichtskosten und das Prozessrisiko der Parteien hat.