In Teilungsversteigerungsverfahren sind die Parteivertreter oft unsicher, wenn sie den Gegenstandswert für ihre Tätigkeit bestimmen sollen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen mehrere Beteiligte – häufig als Miteigentümer oder Mitglieder einer Erbengemeinschaft – mit unterschiedlichen Anteilen am Verfahren beteiligt sind. Da der Gebührenanspruch nach dem RVG vom Gegenstandswert abhängt, ist zu klären, ob auf den Verkehrswert des gesamten Objekts oder nur auf den individuellen Anteil am ...
Welche anwaltlichen Gebühren entstehen, wenn der Beschwerdegegner zwar anwaltlich vertreten ist, aber keine eigene aktive Tätigkeit vornimmt? Vor allem in Erbscheinbeschwerdeverfahren kommt es oft vor, dass der ...
In unserer neuen Sonderausgabe finden Sie alles Wissenswerte zum Übergangsrecht nach dem KostBRÄG 2025. Für die Anwaltschaft stellt sich mittlerweile vermehrt die Frage, wann nach neuem Recht abzurechen ist und wann noch altes Recht anzuwenden ist. Gleiches gilt im Hinblick auf die Gerichtskosten. Sie können die Sonderausgabe abrufen unter 50593498 .
Das zentrale Praxisproblem in Räumungsprozessen liegt oftmals in der korrekten Streitwertfestsetzung. Zu berücksichtigen ist dabei, auf welche Anspruchsgrundlagen das Räumungsverlangen gestützt wird.
Anwaltliche Verfahrenspfleger erhalten im Genehmigungsverfahren nach § 277 FamFG eine Vergütung nach dem RVG nur, wenn die konkrete Tätigkeit auch für einen nicht anwaltlichen Verfahrenspfleger die Hinzuziehung ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
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KostBRÄG 2025: Gratis-Leitfaden zum neuen Übergangsrecht
Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
Muss in FGG-Verfahren die unterlegene Partei auch die außergerichtlichen Kosten tragen, wenn dies nicht klar im Beschluss steht? Nein, denn § 80 S. 2 FamFG verweist nicht auf § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, nach dem die Anwaltsgebühren und Auslagen in allen Prozessen zu erstatten sind. Stattdessen sieht § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG eine flexible Kostenverteilung nach billigem Ermessen vor (OLG Thüringen 27.6.25, 3 WF 178/25, Abruf-Nr. 249396 ).