Die Vorpfändung gemäß § 845 ZPO ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung, das Gläubigern erlaubt, bereits vor dem Erlass eines PfÜB ihre Forderung vor nachteiligen Verfügungen des Schuldners zu sichern.
Im Zusammenhang mit der Verurteilung zu einer vertretbaren Handlung stellt sich immer wieder die Frage, ob die Kosten einer vom Gläubiger ohne gerichtliche Ermächtigung vorgenommenen Ersatzvornahme als ...
Eine Leserin stellte uns folgende Frage: Für den Gläubiger als Kläger haben wir in erster Instanz ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil sowie einen KFB erwirkt. Der Gläubiger hat daraufhin ...
Das sog. Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) tritt am 1.6.25 in Kraft. Hierdurch werden die Gebühren des RVG, GKG und GVKostG wie folgt erhöht: Wertgebühren um 6 %, Gerichtsgebühren um 9 bzw. 6 % und Gerichtsvollziehergebühren um 9 %. Der folgende Beitrag zeigt, wie sich auch weitere Änderungen auf den
Bereich der Zwangsvollstreckung auswirken.
Insolvenzverfahren nehmen stetig zu und damit auch die Zahl der bei Gericht vorgelegten Schuldenbereinigungspläne (§ 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Der BGH hat sich jüngst mit der für Gläubiger wichtigen Frage der ...
Das OLG Braunschweig entschied jüngst über einen Fall, in dem ein Gerichtsvollzieher für die Verhaftung einen „Nachschlag“ verlangte und insgesamt zweimal eine Gebühr nach Nr. 207, 208 KV GV-KostG abrechnete (11.
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Oft reicht der öffentlich-rechtliche Gläubiger einen elektronischen Vollstreckungsantrag ein und weist darauf hin, dass der Papiereingang mit dem Titel im Original folgen werde („vorab per beBPo; Titel folgen im Original)“. Der Gerichtsvollzieher registriert den Antrag und erstellt eine Kostenrechnung nach § 3 Abs. 4 GvKostG. Kurze Zeit später übermittelt der Gläubiger denselben Auftrag in Papierform, diesmal mit dem Originaltitel (Beitragsbescheid). Der Gerichtsvollzieher erfasst den Auftrag unter ...