Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können.
Die Vereinbarung einer Pflicht zur Zahlung von Aufwendungsersatz durch den Auftraggeber für den Fall der Aufgabe seiner Verkaufsabsicht in AGB des Maklers ist unwirksam, soweit dadurch nicht nur eine Ersatzpflicht für ...
Wird eine Klageschrift über eine Rechtsanwaltssoftware eingereicht und wird sie in der Software als nicht erfolgreich übermittelt angezeigt, obliegt es dem Klägervertreter, vor Neueinreichung über die ...
Bezieht ein Wohnraummieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe des SGB II, geht ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter unter den ...
Der Kauf von Fahrzeugen wird regelmäßig finanziert, wobei der Fahrzeugkäufer oft auch den Darlehensvertrag vermittelt. Entwickeln sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers und Darlehensnehmers anders als ...
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Wer einen von ihm als Empfangsvorrichtung genutzten Briefkasten durch technische Eingriffe – etwa einem Verkleben der zum Einwurf dienenden Klappe mit Silikon – dauerhaft außer Betrieb zu setzen sucht, ohne diese Absicht nach außen eindeutig, vor allem durch Entfernen oder Schwärzen des Namensschildes, kenntlich zu machen, muss durch regelmäßige Überprüfungen sicherstellen, dass ein Einlegen von Schriftstücken nicht gelingt.