12.12.2025 · Fachbeitrag · Kosten
Kostenquote bei Prozessvergleich ohne Kosteneinigung
| Haben die Parteien den Rechtsstreit durch Vergleich erledigt, aber die Kostentragung einer gerichtlichen Entscheidung unterstellt, ist über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu entscheiden, § 91a Abs. 1 ZPO. |
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