Wird ein Grundstück verschenkt, wobei sich der Schenker ein lebenslanges Wohnrecht vorbehält, ist für die Berechnung der Schenkungsteuer das Wohnrecht generell abziehbar. Neben der Schenkungsteuer kann die Zuwendung auch der Grunderwerbsteuer unterliegen. Für die Ermittlung des Wohnrechts bei der Grunderwerbsteuer gelten jedoch separate Vorschriften. Der BFH stellt in diesem Zusammenhang klar, dass es § 3 Nr. 2 GrEStG nicht gebietet, die Auflage bei der Schenkung- und Grunderwerbsteuer nach übereinstimmenden ...
Eine umfangreiche Vorplanung seitens des Veräußerers reicht für sich allein nicht für die Annahme aus, dass der Erwerber das – im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute oder unsanierte – Grundstück im bebauten ...
Gewährt jemand seinem Lebenspartner ein zinsloses Darlehen, das aus der Gründung oder der Beibehaltung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft motiviert ist, liegt darin nach Ansicht des BFH eine ...
Auch Leistungen eines bereits aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters an die Gesellschaft können nachträgliche Anschaffungskoten sein, wenn er damit einen Freistellungsanspruch der Gesellschaft erfüllt, ...
Veräußert der Steuerpflichtige Grundstücke in einem Gebiet, das an ein bestehendes allgemeines Gewerbegebiet angrenzt und aufgrund eines neuen Bebauungsplans als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, so ist keine ...
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Liegt zwischen einer ersten Anteilsübertragung i. S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG a. F. in Höhe von 10 % und der Zuführung neuen Betriebsvermögens sowie zwischen dieser Betriebsvermögenszuführung und einer weiteren Anteilsübertragung von mehr als 40 % jeweils ein Zeitraum von weniger als einem Jahr, wird der sachliche Zusammenhang zwischen der jeweiligen Anteilsübertragung und der Betriebsvermögenszuführung und damit auch der sachliche Zusammenhang zwischen den mehr als ein Jahr auseinander liegenden ...