Die Frage, ob die Tätigkeit eines Mandanten ein Liebhabereibetrieb ist, tritt in der Praxis häufig auf. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine freiberufliche, gewerbliche oder gar land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit handelt – nach relativ kurzer „Verlustzeit“ unterstellen die Finanzbehörden meist, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bestehe und vorhergehende Verluste abzuerkennen seien. Konsequenterweise haben sich die Finanzgerichte ebenfalls regelmäßig mit dem Thema zu beschäftigen.
Das EU-Gesetzgebungsverfahren für Teil 1 des sog. Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeit ist abgeschlossen und nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 17.4.2025 in Kraft getreten. Dieser Teil des Omnibus-Pakets verschiebt ...
In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass Sachbearbeiter der Finanzämter beantragte Werbungskosten im Zusammenhang mit der Tagespauschale nicht anerkennen. Die Begründung, dass die im Homeoffice ausgeführten ...
Fällt eine Personengesellschaft mit einem ihrer Tochter-Kapitalgesellschaft gewährten Darlehen aus, ist bei Berechnung der für die Anwendung des Teilabzugsverbots maßgeblichen Beteiligungsquote (§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG) nicht auf die darlehensgewährende Personengesellschaft, sondern auf die hinter der Personengesellschaft stehenden natürlichen Personen abzustellen. Dies hat das FG Münster aktuell entschieden.
Rückstellungen für Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung sind grundsätzlich nicht bereits im Jahr der Steuerentstehung zu bilden, sondern erst zu dem Bilanzstichtag, zu dem der Steuerpflichtige aufgrund ...
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Stellt das FG nur Tatsachen fest, aus denen weder bei einer Einzelbetrachtung noch in ihrer Zusammenschau die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden kann, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden.