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  • Auf diese Erleichterungen können sich Unternehmen einstellen

    von Prof. Ralf Jahn, Würzburg

    Investitionsbooster

    Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, innerhalb der ersten 70 Tage erste Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Umgesetzt werden erste Maßnahmen mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“.

     

    Bundesregierung bringt steuerliches geplanten Maßnahmen

    Degressive Abschreibung (AfA) von 30 %

    Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz (v. 29.6.20, BGBl I 20, 1512) zur Unterstützung der Wirtschaft zum 1.1.2020 zeitlich befristet eingeführt und zuletzt mit dem Wachstumschancengesetz (v. 27.3.24, BGBl I 24, Nr. 108) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt worden sind, wieder ermöglicht.