· Fachbeitrag · Nordrhein-Westfalen geht voran
Influencer im Visier der Steuerfahndung
von Lukas Hendricks, Steuerberater, Bonn
Eine jüngst veröffentlichte Pressemitteilung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) hat in der Öffentlichkeit, insbesondere jedoch in der Influencer-Szene, für erhebliche Unruhe gesorgt. Unter dem Titel „Verdacht auf Steuerbetrug in großem Stil“ kündigte das LBF an, ein umfangreiches Datenpaket auszuwerten, das rund 6.000 Datensätze mit einem geschätzten steuerstrafrechtlich relevanten Volumen von ca. 300 Mio. EUR umfasst. Im Fokus: professionelle Content-Creators aus Nordrhein-Westfalen, die mutmaßlich über längere Zeit hinweg systematisch ihre steuerlichen Pflichten missachtet haben. |
Einleitung
Die Aussagen der Behördenleitung sind bemerkenswert deutlich: Es gehe nicht um Überforderung oder Unwissenheit, sondern um steuerliche Umgehung in großem Stil ‒ mit Vorsatz und krimineller Energie. Die Steuerfahndung betont ausdrücklich, dass nicht kleinere Influencer mit vereinzelten Produktplatzierungen, sondern wirtschaftlich bedeutsame Akteure mit relevanten Einkünften im Visier stehen. Dabei ist nicht nur die Höhe der Einnahmen von Belang ‒ auch die gewählte Gestaltung, etwa durch Wohnsitzverlagerung ins Ausland, Offshore-Gestaltungen oder das Verschweigen von Plattformvergütungen, rückt in den Fokus der Ermittlungen.
Damit bestätigt sich wieder einmal: Die Mühlen der Finanzverwaltung mahlen langsam, aber gründlich. Manch ein Steuerberater hat sich in der Beratung von Influencern schon den Mund „fusselig geredet“, weil der Mandant garantiert einen Forumsbeitrag aus dem Internet kannte, der belegen sollte, dass die Konventionen des Steuerrechtes nicht für Influencer gelten.
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