· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Kein Fax nötig bei Serverproblemen
Funktioniert der EGVP-Server des Gerichts nicht, liegt der Fehler im Verantwortungsbereich des Gerichts. Der Prozessbevollmächtigte muss dann das elektronisch nicht zustellbare Dokument nicht noch schnell per Fax schicken, um die Frist zu wahren. |
Ein Rechtsanwalt konnte eine 75 Seiten umfassende Berufungsbegründung nicht fristgerecht über das beA an das OLG Celle senden, da der Server nicht funktionierte. Das OLG entschied, dass keine Pflicht zur Einreichung per Fax besteht, da die Störung im Verantwortungsbereich des Gerichts lag. Das Gericht gewährte dem Anwalt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da die technische Störung nicht der Partei des Rechtsstreits zuzurechnen war. Die Justiz müsse angemessene Anforderungen an Anwälte stellen, die bei unvorhersehbaren Störungen nicht überzogen sein dürfen.
Fundstelle
- OLG Celle 3.6.25, 14 U 226/24