Das Gericht darf einen Zuschlag zum Mietspiegel vornehmen, um eine sachgerechte Einzelvergleichsmiete zu bilden. Voraussetzung: Zwischen dem Erhebungsstichtag des Mietspiegels und dem Zeitpunkt, an dem das Zustimmungsverlangen zugestellt wurde, werden außergewöhnliche Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete festgestellt. Eine solche liegt aber nicht vor, wenn der Verbraucherpreisindex ansteigt. So sieht es das LG München.
Nachdem das OLG Nürnberg entschieden hat, dass Banken nicht für Schäden ihrer Kunden haften, die Opfer eines Enkeltrick-Betrugs wurden, könnte man auf die Idee kommen, diese Verluste steuerlich geltend zu machen.
Der BFH hat bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG klargestellt, dass der im Jahr der Veräußerung entstandene ...
Das BMF hat kürzlich ein Schreiben mit Antworten auf Einzelfragen zur steuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht. Doch obwohl der Umfang dieses BMF-Schreibens 34 Seiten beträgt, sind noch nicht alle Fragen beantwortet.
Überlässt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein betriebliches Fahrzeug, dass dieser auch privat nutzen darf, stellt diese Fahrzeugüberlassung umsatzsteuerlich eine entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr.
Wurden in der Steuererklärung fehlerhafte Angaben zur Religionsgemeinschaft gemacht, wird beispielsweise trotz Austritt erklärt katholisch zu sein, stellt sich die Frage, ob der bestandskräftige Steuerbescheid nach ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
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Bei Prüfungsanordnungen mit Datum ab dem 1.1.2025 müssen Unternehmen ihre Verrechnungspreisdokumentation und die neue Transaktionsmatrix ohne Aufforderung binnen 30 Tagen ans Finanzamt übermitteln. Wie genau diese Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO aufgebaut sein soll, darüber konnte bislang nur spekuliert werden. Das BMF hat nun jedoch ein Merkblatt zur Transaktionsmatrix veröffentlicht.