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  • · Fachbeitrag · § 92a EStG

    Fragen zum „Wohn-Riester“ und der Tilgung eines vom Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens

    Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall erwarb die Antragstellerin gemeinsam mit ihrem Ehemann im September 1998 zu je ½ eine Immobilie zum Preis von 558.000 DM, die sie gemeinsam bewohnten. Zuvor hatten sie in einer ihnen ebenfalls zu gleichen Teilen gehörenden Immobilie gewohnt, die sie im September 2000 verkauften.

     

    Zur Finanzierung der Immobilie hatte der Ehemann der damals nicht berufstätigen Steuerpflichtigen mehrere Darlehen bei einer Bank aufgenommen, die auch der Umfinanzierung für die im Zuge der ersten Immobilie aufgenommenen Darlehen dienten. Die Antragstellerin wurde nicht Schuldnerin der Darlehen, hatte aber bereits im Oktober 1994 zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Ansprüche der Bank gegen ihren Ehemann eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Zur weiteren Sicherung der Darlehen wurden zugunsten der Bank Grundschulden auf die Immobilie eingetragen.