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  • · Fachbeitrag · § 23 EStG

    Gewinn aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Wohnmobils

    Ein Wohnmobil ist ein nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG von der Besteuerung ausgenommener „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“. Dies gilt auch dann, wenn es sich angesichts eines sehr hohen Kaufpreises des Wohnmobils dabei um einen Luxusgegenstand handelt.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob der Gewinn aus der Veräußerung eines Wohnmobils innerhalb eines Jahres zu den sonstigen Einkünften zählt. Die Steuerpflichtigen erwarben am 2.6.2020 ein Wohnmobil zu einem Kaufpreis i. H. v. 323.046 EUR netto, vermieteten es und veräußerten es am 7.3.2021 zu einem Kaufpreis i. H. v. 315.126 EUR netto (Buchwert bei Verkauf: 300.612 EUR). Das FG unterwarf den erzielten Gewinn der Besteuerung nach § 23 EStG.

     

    Entscheidung

    Nach erfolglosem Einspruch gab das FG der Klage statt und entschied, dass das Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs nicht unter § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG fällt.