Bei Optionsgeschäften sind die Anschaffung der Option und der Ausgang des Optionsgeschäfts als Einheit zu betrachten. Hieraus folgt nach Auffassung des BFH abweichend von der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, ...
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der ...
Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i. S. d. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem ...
Hat der Steuerpflichtige vor dem 1.1.2009 Wertpapiere angeschafft, die er innerhalb der seinerzeit geltenden Jahresfrist des § 23 EStG in 2009 mit Verlust veräußert, sind diese Verluste mit Aktiengewinnen, die der ...
Gewerbesteuerlich gehören Veräußerungsgewinne i. S. v. § 16 EStG grundsätzlich nicht zum Gewerbeertrag i. S. v. § 7 GewStG. Nach § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG gilt der Gewinn aus der Aufgabe des Gewerbebetriebs als ...
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Akzeptiert der Kläger die Zurückweisung seiner Revision durch einen Gerichtsbescheid des BFH, indem er von seinem Recht auf Beantragung einer mündlichen Verhandlung keinen Gebrauch macht, kann das BMF keine mündliche Verhandlung erwirken, auch wenn es die Begründung, auf die der BFH seine Entscheidung stützt, nicht für richtig hält. Mit dieser Begründung lehnte der BFH einen vom BMF gestellten Antrag auf mündliche Verhandlung ab.