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  • · Nachricht · § 20 EStG

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus dem Verfall von Optionen

    | Bei Optionsgeschäften sind die Anschaffung der Option und der Ausgang des Optionsgeschäfts als Einheit zu betrachten. Hieraus folgt nach Auffassung des BFH abweichend von der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, dass Verluste aus dem Verfall von Optionen die Einkünfte aus Kapitalvermögen mindern. |

     

    Sachverhalt

    In den Streitfällen hatten Privatanleger jeweils Aktien- und Indexoptionen erworben. Da sich der Kurs der Wertpapiere und Aktienindizes nicht wie erwartet entwickelte, mussten die Optionen nach dem Ende der Laufzeit als wertlos aus den Wertpapierdepots der Anleger ausgebucht werden. Die Steuerpflichtigen machten den Wertverlust als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen geltend.

     

    Der BFH entschied, dass das Verfallenlassen der Optionen ein nach § 20 Abs. 2 EStG steuerbarer Vorgang ist, der mangels Einnahmen einen Verlust in Höhe der Anschaffungskosten für die Optionen nach sich zieht. Das Verfallenlassen einer Option erfüllt den Tatbestand des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG.

     

    Die vergeblich für den Erwerb der Optionen aufgewandten Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen und deshalb bei der Ermittlung des Gewinns (oder Verlusts) i. S. von § 20 EStG abzuziehen sind.

     

    Schließt der Steuerpflichtige ein Termingeschäft ab, mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, so ist jedweder Ausgang des Geschäfts ohne zeitliche Beschränkung in vollem Umfang steuerbar.

     

    Verluste sind nach Maßgabe des § 20 Abs. 6 EStG innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen verrechenbar. Ein vom Gesetz der Besteuerung unterworfener „Vorteil“ (Gewinn) wird mithin auch dann erzielt („erlangt“), wenn der Inhaber, wie in den entschiedenen Streitfällen, eine Option verfallen lässt. Das Gesetz erfasst in § 20 Abs. 2 EStG nicht nur eine positive Differenz, sondern folgerichtig auch eine negative Differenz als Verlust.

     

    Fundstellen

    Quelle: ID 43983041