Aktuelle Beratungsempfehlungen zum Jahreswechsel – kompakt an nur einem Tag am PC. Bei dieser Fachtagung erhalten Sie einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Jahressteuergesetzen und ausgewählten BMF-Schreiben und BFH-Urteilen. Unsere Experten geben Ihnen das Rüstzeug für eine ganzheitliche Gestaltungsberatung zum Jahresende an die Hand. Diese Veranstaltung sollten Sie nicht verpassen!
Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing, Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass & Co. – das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien ...
2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer i. H. von 21,4 Mrd. EUR festgesetzt. Die festgesetzte Steuer stieg damit gegenüber 2024 um 60,8 % und erreichte einen neuen Höchstwert.
Am 12.10.26 und am 13.10.26 werden vor dem BVerfG zwei wichtige Verfahren zur Erbschaftsteuer mündlich verhandelt (BVerfG, Mitteilung Nr. 48/26 sowie Nr. 49/26 vom 30.7.26).
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG können 30 % des Schulgelds, höchstens aber 5.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben abgezogen werden, wobei Entgelte für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung nicht begünstigt sind.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hat die Broschüre „Ehrenamt und Steuern: Steuertipps für ehrenamtlich Tätige“ neu aufgelegt (7. Auflage, Juli 2026; abrufbar unter www.iww.de/s16146 ).
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) kann Vorteile bieten, da die Umsatzsteuer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem der Unternehmer die Entgelte vereinnahmt hat. Grundsätzlich haben auch Freiberufler diese Möglichkeit. Das gilt nach Ansicht des BFH (16.4.26, V R 16/24, Abruf-Nr. 255600 ) aber nicht, wenn sie freiwillig Bücher führen.