Es ist jedes Jahr das Gleiche: Wenn die Temperaturen sinken, steigt der Beratungsbedarf sprunghaft. In den kommenden Wochen stellt sich für Sie die Frage: Welche Gestaltungsmodelle hat der Gesetzgeber kassiert? Wo ...
Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024 bekannt gegeben (BMF 17.9.24, IV D 3 - S 1544/19/10001 :011, Abruf-Nr. 243895 ).
Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Lohnentwicklung turnusgemäß angepasst und jährlich mittels Verordnung festgelegt. Nun liegt die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 im ...
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 282 EUR monatlich betragen (in 2024 = 278 EUR).
Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich im Rahmen des § 40a EStG („Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte“) ...
Vermieten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung, müssen sie an die Hausverwaltung auch Zahlungen leisten, die diese der Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage zuführt.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Der Trend zur Errichtung einer Familienstiftung ist ungebrochen. Doch „die eine“ Lösung gibt es dabei nicht. Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf, erläutert Chancen und Risiken und gibt konkrete Tipps zur Umsetzung.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Der Beihefter dieser Ausgabe enthält für Ihre Mandanten ein Rundschreiben mit Hinweisen zum steuerlichen Jahreswechsel. Das Sonderrundschreiben zeigt insbesondere, wo bis zum 31.12.24 noch Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Sie können das Sonderrundschreiben unter iww.de/mbp unter der Abruf-Nr. 50196587 als PDF-Datei kostenfrei herunterladen und an Ihre Mandanten weiterleiten.