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  • · Fachbeitrag · § 3a EStG

    Sanierungsertrag im SBV und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft

    Ein im Sonderbetriebsvermögen (SBV) eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag i. S. d. § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG ist wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen. Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung bezogen auf die Gesellschaft vorliegen. Dabei ist für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die Voraussetzungen einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. d. § 3a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 EStG vorliegen.

     

    Entscheidung

    Der BFH hat im Streitfall entschieden, dass der Erlass eines Feststellungsbescheids nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG über die Höhe eines steuerfreien Sanierungsertrags verfahrensrechtlich noch möglich war. Er hob die Entscheidung des FG auf und verwies an die Vorinstanz zurück, weil sich auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen nicht beurteilen ließ, ob sämtliche Voraussetzungen einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. d. § 3a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 EStG vorlagen.