· Fachbeitrag · § 50d EStG
Besteuerung von in Luxemburg steuerfrei ausgezahlten Überstundenvergütungen
Deutschland kommt für die in Luxemburg gezahlten steuerfreien Überstundenvergütungen ein Besteuerungsrecht zu. |
Sachverhalt
Streitig war, ob in Luxemburg gezahlte steuerfreie Überstundenvergütungen eines Steuerpflichtigen, der als Pilot im internationalen Luftverkehr tätig ist, im Inland steuerpflichtig sind. Das FG hat dies in allen drei Streitfällen bejaht.
Entscheidung
Nach Art. 14 Abs. 1 des DBA Luxemburg können vorbehaltlich der Art. 15 bis 19 Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbstständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.
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