Leitet der Versicherungsmakler im Rahmen einer Schadenregulierung richtige Angaben seines Kunden falsch an den VR weiter und stellt dies
anschließend trotz Bitte seines Kunden nicht unverzüglich richtig, ist der VR wegen arglistiger Obliegenheitsverletzung leistungsfrei. Denn das arglistige Aufrechterhalten eines Irrtums des VR muss dem Maklerkunden/VN zugerechnet werden. Das entschied das OLG Frankfurt a. M. – mit haftungsrechtlichen Folgen für den Makler.
Eine Erledigungserklärung im Rechtsstreit hindert keine neue Klage zum selben Streitgegenstand. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man eine Erledigungserklärung widerrufen kann. Die Lösung des Problems liegt allein ...
Der Datenauskunftsanspruch eines VN gegen eine Versicherungsgesellschaft aus Art. 15 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 4 Abs. 1 und 6 DSGVO erstreckt sich auch auf diejenigen personenbezogenen Daten, welche sich zu dem VN ...
Eine Verbraucherinformation ist unvollständig, wenn sie keine Angaben über die Frist, während der ein Antragsteller an den Antrag gebunden sein sollte, enthält. Das Informationsbedürfnis des VN entfällt nicht deshalb, weil der VR den Antrag innerhalb der vertraglichen oder gesetzlichen ( § 147 Abs. 2 BGB) Antragsbindungsfrist annimmt.
Hält der VN eine Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung für unwirksam und fordert Beiträge zurück, muss er als Bereicherungsgläubiger im Rahmen des § 812 BGB alle Umstände darlegen und beweisen, ...
Im Rahmen der Rückabwicklung nach § 152 Abs. 2 i. V. m. § 169 VVG ist der Rückkaufswert nach dem ungezillmerten Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten zu bestimmen.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
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Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Eine wirksame Prämienanpassung bildet die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in der Gesamthöhe. Ist die Prämienanpassung nicht wirksam erfolgt, besteht auch kein Anspruch auf die Prämie. Das OLG Dresden musste einen Fall entscheiden, der sich mit Fragen zum Rückerstattungsanspruch bei der unwirksamen Prämienanpassung beschäftigte.