Welche Möglichkeiten für die Anpassung laufender Betriebsrenten im
aktuellen wirtschaftlichen Inflationsumfeld gibt es? Wann kann eine Anpassung unterbleiben? VK beleuchtet die Lösungsansätze für die Praxis.
Eine Verletzung der vom Versicherungsvermittler geschuldeten Dokumentationspflicht begründet keinen eigenständigen Schadenersatzanspruch, sondern führt lediglich zu einer Beweislastumkehr.
Ein Rücktritt des VR vom Vertrag wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann daran scheitern, dass die Belehrung den Anforderungen des § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nicht genügt. Ob ein als sog. „Doppelbelehrung“ erteilter Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung den formalen Anforderungen an die „gesonderte Mitteilung“ nach § 19 Abs. 5 VVG genügt, ist mittels einer Gesamtwürdigung und nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der einzelnen Elemente dieser Belehrung zu ...
Erhält ein ArbN ohne eigenes Verschulden erst kurz nach Ablauf einer Krankschreibung eine Verlängerung, hat er weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse.
Welche Auskünfte kann der VN vom VR in der Krankenversicherung verlangen? Zu dieser Frage sind in letzter Zeit verschiedene Entscheidungen veröffentlicht worden. Nachstehend finden Sie einen Überblick dazu.
Das „Heizungsgesetz“ führt aktuell zu einem hohen Beratungsbedarf – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht. Die MK Sonderausgabe ermöglicht es Rechtsanwälten, alle Fragen zur Neuregelung rechtssicher und verständlich zu beantworten. Konkrete Beispiele erleichtern die praktische Umsetzung.
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Die in den von einer Sparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Sonderbedingungen für Altersvorsorgeverträge nach dem Altersvermögensgesetz (sog. Riester-Verträge) enthaltene Klausel „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggf.
Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.“ ist eine Vertragsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Klausel verstößt gegen das Transparenzgebot und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 und 2 ...