Informationen zum Beitragsverlauf eines privaten Krankenversicherungsvertrags sind nur dann personenbezogene Daten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 1 DSGVO, wenn sie mit einer bestimmten Person verknüpft sind, die Person also auf Grundlage der Informationen identifiziert ist oder (direkt oder indirekt) identifiziert werden kann. Dass eine Information einen Sachverhalt betrifft, der Auswirkungen auf eine bestimmte Person hat, reicht für die Annahme eines personenbezogenen Datums allein ...
Durch Verletzungen bei einem Verkehrsunfall 1998 wurde der 30-jährige Kläger erwerbsunfähig. Er bezieht EU-Rente, ergänzend Grundsicherung. Er war seit 1997 als Fahrzeugreiniger beschäftigt. Mit seiner Klage auf ...
Die Aktivrente ist da. Doch worum geht es genau? Welche steuerlichen Begünstigungen sind drin? Wer profitiert von der Aktivrente und unter welchen Voraussetzungen? Fragen über Fragen, denen VK auf den Grund geht.
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, die den VR aufgrund nach Vertragsschluss geänderter Umstände (hier: starke Erhöhung der Lebenserwartung oder starkes Absinken der Rendite der Kapitalanlagen) zu einer Herabsetzung des Rentenfaktors berechtigt, ohne ihn für den Fall einer späteren Verbesserung der Umstände zu einer Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors zu verpflichten, ist unwirksam.
Die Klausel in einem privaten Krankenversicherungsvertrag, die eine
Erstattung im europäischen Ausland an die deutschen amtlichen Gebührenordnungen bindet, ist wirksam.
Private Krankenversicherungsunternehmen sind ohne Einwilligung der betroffenen Versicherten nicht befugt, die von diesen zum Zweck der
Erstattung eingereichten Rechnungen hinsichtlich der darin enthaltenen Diagnosen zu ...
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Legen die Bedingungen einer privaten Unfallversicherung fest, dass auch der „Ausbruch“ der Infektionskrankheit Borreliose als versicherter Unfall gilt, so stellt das für den Eintritt des Versicherungsfalls erkennbar auf den Zeitpunkt ab, in dem die ersten Symptome dieser Erkrankung auftraten.