14.07.2026 · Nachricht · Beweisverfahren
Nichtzahlung eines ergänzenden Vorschusses
Im selbstständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht zu treffen. Diese Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, entschied das KG.
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