20.05.2022 · Nachricht aus Praxis Steuerstrafrecht · Neu: Die Webinarreihe mit Workshopcharakter
Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz am 14.7.22 live und aktiv dabei! Mit unserem Referenten, LRD Dr. Karsten Webel, LL.M. Indiana, erarbeiten Sie in 2,5 Stunden, wie Sie strategisch am besten vorgehen, wenn es für eine Selbstanzeige eigentlich schon zu spät ist.
> lesen
04.05.2022 ·
Musterformulierungen aus VK Versicherung und Recht kompakt · Kfz-Versicherung · Kfz-Kaskoversicherung
Die Musterformulierung zeigt, wie Sie sich wehren können, wenn der VK bei einem Vertrag ohne Werkstattbindung eine Preisobergrenze für Stundenverrechnungspreise vorgibt.
> lesen
04.03.2022 · Nachricht aus Versicherung und Recht kompakt · Rechtsschutzversicherung
Hat der Rechtsschutz-VR Gerichtskosten gezahlt und erstattet die
Gerichtskasse unverbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen
Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutz-VR über.
> lesen
04.03.2022 · Nachricht aus Versicherung und Recht kompakt · Gebäudeversicherung
Wird eine Mietsache beschädigt, kann der Gebäude-VR vom Mieter nur Regress verlangen, wenn der Mieter den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.
> lesen
28.02.2022 · Nachricht aus Versicherung und Recht kompakt · Fortbildung
Der optimale Einstieg für junge Kollegen und „alte Hasen“, die sich das Arbeitsrecht (neu) erschließen wollen.
> lesen
18.02.2022 · Fachbeitrag aus Versicherung und Recht kompakt · Leitungswasserversicherung
Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können. Für einen Rohrbruch sind Einwirkungen, die lediglich zu einer Funktionsveränderung ohne Substanzbeeinträchtigung der intakten Rohrleitung führen, nicht ausreichend. Ein bedingungsgemäßer Rohrbruch ...
> lesen
18.02.2022 · Fachbeitrag aus Versicherung und Recht kompakt · Leitungswasserversicherung
Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können. Für einen Rohrbruch sind Einwirkungen, die lediglich zu einer Funktionsveränderung ohne Substanzbeeinträchtigung der intakten Rohrleitung führen, nicht ausreichend. Ein bedingungsgemäßer Rohrbruch ...
> lesen
18.02.2022 · Fachbeitrag aus Versicherung und Recht kompakt · Leitungswasserversicherung
Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können. Für einen Rohrbruch sind Einwirkungen, die lediglich zu einer Funktionsveränderung ohne Substanzbeeinträchtigung der intakten Rohrleitung führen, nicht ausreichend. Ein bedingungsgemäßer Rohrbruch ...
> lesen
18.02.2022 · Fachbeitrag aus Versicherung und Recht kompakt · Leitungswasserversicherung
Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können. Für einen Rohrbruch sind Einwirkungen, die lediglich zu einer Funktionsveränderung ohne Substanzbeeinträchtigung der intakten Rohrleitung führen, nicht ausreichend. Ein bedingungsgemäßer Rohrbruch ...
> lesen
18.02.2022 · Fachbeitrag aus Versicherung und Recht kompakt · Leitungswasserversicherung
Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können. Für einen Rohrbruch sind Einwirkungen, die lediglich zu einer Funktionsveränderung ohne Substanzbeeinträchtigung der intakten Rohrleitung führen, nicht ausreichend. Ein bedingungsgemäßer Rohrbruch ...
> lesen