29.06.2026 · Nachricht · Widerspruch
Widersprüchliche Ausübung beim Widerspruch im Policenmodell
Entscheidet sich ein auf Policenaufkäufe spezialisiertes Unternehmen als Inhaberin sämtlicher Rechte eines Versicherungsvertrags in – für die beklagte Versicherung angesichts der Abtretungsanzeige erkennbar – Kenntnis von der Möglichkeit eines Widerspruchs für eine Kündigung anstelle eines Widerspruchs, erscheint ein zu einem späteren Zeitpunkt erfolgter Widerspruch als widersprüchliches und daher unzulässiges Verhalten im Sinne des § 242 BGB.
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