Ein Leser fragt: Ein VN hat bei einem Wendemanöver einen relativ großen Stein überfahren. Erst mit der Stoßstange vorne und dann ein zweites Mal beim Vorbeifahren mit der Fahrerseite. Laut VR/Sachverständiger sind das zwei Schäden. Es müsse zweimal die Selbstbeteiligung abgezogen werden. Und der VN werde wegen zwei Schäden zweimal hochgestuft. Ist das richtig?
Klagt der VN auf Leistung und wird er gleichzeitig vom VR in einem anderen Verfahren auf Regress in Anspruch genommen, ist fraglich, ob sich der VN mit dem Argument der bereits bestehenden Rechtshängigkeit verteidigen ...
Der VR kann den VN in der Kfz-Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung in Regress nehmen. Die wird insbesondere bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort gerne in Anspruch genommen. Der Beitrag zeigt, was ...
Zeigt der VN einen Verkehrsunfall bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer nicht oder zu spät an, kann dieser einen Regressanspruch haben. Das zeigt eine Entscheidung des AG Köln.
Eine Regelung in den AVB eines Kasko-VR, wonach die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nur
gezahlt werden, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird ...
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Kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die Kosten der Reparatur nicht aus eigenen Mitteln vorstrecken, muss er nicht zunächst seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.