Die LEGAL REVOLUTION ( legal-revolution.com/de ) ist Europas größte Kongressmesse für Recht und Compliance – der Treffpunkt für die gesamte Rechtsabteilung, Wirtschaftskanzlei und Compliance-Abteilung. Das IWW Institut ist mit einem Stand vor Ort. Besuchen Sie uns und lassen Sie uns in den Austausch kommen.
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass eine Einigung zwischen
einer Immobilieneigentümerin und ihrer Versicherung vertraglich bindend ist, auch wenn das Angebot vom Ehemann kam. Weil sie ihm das Account-Passwort ...
Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung, die ohne Berücksichtigung der sich aus § 11 Abs. 1 und 3 VVG ergebenden Mindestkündigungsfrist das automatische Ende des ...
Wünscht ein VN in einem Deckungsprozess bei einer Schadensversicherung bereits die endgültige Klärung, ob der VR Deckung gewähren muss, kann – anders als sonst in einem vorweggenommenen Deckungsprozess – dafür nicht lediglich der vom Geschädigten behauptete Sachverhalt
zugrunde gelegt werden.
Weder die in § 153 Abs. 2 S. 1 VVG geforderte Beteiligung der Versicherten am Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren noch der Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 138 Abs. 2 VAG verbieten es im ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Zur örtlichen Zuständigkeit fragt uns ein Leser: „Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der VN zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Was aber ist mit einer GmbH als VN?“.