Prämienanpassungsklauseln in Versicherungsverträgen sind nach § 307 BGB unwirksam, wenn sie nur das einseitige Recht des Verwenders vorsehen, Erhöhungen seiner eigenen Kosten an die VN weiterzugeben, nicht aber auch die Verpflichtung enthalten, bei gesunkenen eigenen Kosten die Prämie in angemessener Frist herabzusetzen.
Immer wieder wird über die Terminsgebühr im „Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO“ diskutiert. Dabei gibt es gar kein eigenständiges „Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO“. Vielmehr handelt es sich insoweit um ...
Der BGH hat eine in den Versicherungsbedingungen enthaltene Klausel zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten für wirksam erachtet (18.9.24, IV ZR 436/22, Abruf-Nr. 243950 ).
Inzwischen erreichen immer öfter Urteile die Redaktion, die von unseren Lesern erstritten und zur Veröffentlichung eingereicht werden. Diese
erfreuliche Tendenz stärkt das Ziel von „Versicherung und Recht ...
Das AG Calw hat sich mit einer Klage befassen müssen, in der versehentlich eine falsche Einheit der HUK Coburg als Beklagte benannt wurde. Es hat die beantragte Rubrumsberichtigung vorgenommen mit folgenden ...
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Die Belehrung über das Widerrufsrecht zu einer Lebensversicherung ist auch dann eine einseitige Erklärung des VR, wenn sie als „Vereinbarung“ bezeichnet und vom VN zu unterschreiben ist.