13.08.2026 · Nachricht · Kostenfestsetzung
Erstattung von prozessbegleitenden Privatgutachten
Die Kosten für ein prozessbegleitend privat eingeholtes Sachverständigengutachten kann im Rahmen der Kostenfestsetzung zu erstatten sein, wenn diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Das setzt voraus, dass die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht in der Lage war, sachgerecht zu einem gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten Stellung zu nehmen.
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