Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 13.08.2026 · Nachricht · Kostenfestsetzung

    Erstattung von prozessbegleitenden Privatgutachten

    Die Kosten für ein prozessbegleitend privat eingeholtes Sachverständigengutachten kann im Rahmen der Kostenfestsetzung zu erstatten sein, wenn diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Das setzt voraus, dass die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht in der Lage war, sachgerecht zu einem gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten Stellung zu nehmen.