Soll Ihre Kanzlei im neuen Jahr noch besser werden? Möchten Sie sich um Ihre Mandanten und nicht um lästige Routinen kümmern? Wünschen Sie sich mehr Produktivität und weniger Stress im gesamten Team? Ihre Neujahrsvorsätze werden bei uns Programm! Unsere neue IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen, wie Künstliche Intelligenz schon heute Ihren Kanzleialltag optimieren kann. Anhand von direkt umsetzbaren Tipps und Beispielen erfahren Sie, wie Sie Basis-Workflows vereinfachen, verschlanken und automatisieren, und machen ...
Der Ausschluss in der Leitungswasserversicherung für Schäden „durch Schwamm“ gilt auch bei Schwammbefall als Folge eines Austritts von
Leitungswasser in einem Einfamilienhaus, das in Holzständerbauweise im ...
Zahlt der VR einen Verdienstausfallschaden bei einem Haftpflichtfall, kann die Regulierung nach der Bruttolohn- oder der modifizierten Nettolohnmethode erfolgen. Das Problem bei Letzterer: Finanzamt und auch ...
Der Senat für Versicherungsrecht des OLG Oldenburg hat in Anlehnung an das Bundesberggesetz eine eigene Auslegung des Begriffs „Bergbau“ vorgenommen. Er hat dabei unter anderem auf den historischen Sprachgebrauch abgestellt. Nach der Auslegung fällt auch der Torfabbau unter die Ausschlussklausel „Bergbauschäden“.
Ein Klassiker im Straßenverkehr: Der VN versucht einem Wildtier auszuweichen. Er kommt dabei von der Straße ab. Das Fahrzeug wird beschädigt oder gar zerstört. Der Kfz-VR hält sich nicht für eintrittspflichtig, da ...
Zur ordnungsgemäßen Belehrung im Sinne von § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VVG für den Fall, dass der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, gehört neben dem Hinweis auf die Rückgewähr ...
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Ob Beschäftigtendatenschutz, Hinweisgeberschutz oder Geschäftsgeheimnisse: DiB Daten im Betrieb unterstützt Sie mit einem einzigartigen dualen Konzept. Profitieren Sie von tagesaktuellen Informationen auf der Website und vertiefen Sie individuelle Fragen im Live-Webinar mit Experten.
Das „Heizungsgesetz“ führt aktuell zu einem hohen Beratungsbedarf – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht. Die MK Sonderausgabe ermöglicht es Rechtsanwälten, alle Fragen zur Neuregelung rechtssicher und verständlich zu beantworten. Konkrete Beispiele erleichtern die praktische Umsetzung.
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Die Regelung in den Bedingungen einer Wohngebäudeversicherung, dass bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht auszugleichen ist, ersetzt werden, ist mehrdeutig. Sie
erfasst nicht nur den technischen, sondern auch den merkantilen Minderwert. So entschied es das OLG Stuttgart.