Für die Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, abzustellen. (vgl. § 172 Abs. 2 VVG n. F.). Was aber gilt, wenn ein Berufswechsel beim VN vorgelegen hat? Hierüber musste das KG entscheiden.
Die sog. erweiterte Schlüsselklausel in der Einbruchdiebstahlversicherung, wonach ein Einbruchdiebstahl auch vorliegt, wenn der Täter „in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ...
Werden Beiträge für die Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt, stellt sich auch die Frage, inwieweit die geleisteten Beiträge bei der Einkommensteuer Berücksichtigung finden können. Im Folgenden soll hierzu ein ...
Der BGH hat entschieden, dass der VR in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben kann.
Mit dem Abgleiten, Abrutschen und Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen im Sinne des Erdrutsches gemäß den vereinbarten VGB ist gemeint, dass sich ein zusammenhängender Teil der Erdoberfläche insgesamt aus seinem ...
Die Wirksamkeit einer Neufestsetzung der Prämien nach § 203 Abs. 2 VVG setzt voraus, dass dem VN gemäß § 203 Abs. 5 VVG die „hierfür maßgeblichen Gründe“ mitgeteilt werden.
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Der VR kann gem. § 19 Abs. 2 VVG vom Vertrag zurücktreten, wenn der VN seine Anzeigepflicht verletzt. Nach § 19 Abs. 1 VVG muss der VN dem VR bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände
anzeigen, die für den Entschluss des VR, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der VR in Textform
gefragt hat. Ein Leser fragt, wie weit das Textformerfordernis im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel reicht.