Macht der VN auf ihm gestellte Fragen zum Zeitpunkt des (behaupteten) Versicherungsfalls und seiner Entdeckung bewusst unrichtige Angaben, die ersichtlich darauf abzielen, die verspätete Anzeige des Versicherungsfalls zu verbergen und infolgedessen befürchteten Schwierigkeiten bei der Regulierung zu entgehen, kann dies als arglistige, zur vollständigen Leistungsfreiheit des VR führende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit anzusehen sein. So entschied das OLG Saarbrücken.
Eine sog. GAP-Versicherung dient ihrem Sinn und Zweck nach der Absicherung nur vor Forderungen, die der Leasinggeber beansprucht. Vorbehaltlich anderer Regelungen kann aus ihr vom VR nicht etwas darüber hinaus anhand ...
Der Ausschluss in der Leitungswasserversicherung für Schäden „durch Schwamm“ gilt auch bei Schwammbefall als Folge eines Austritts von
Leitungswasser in einem Einfamilienhaus, das in Holzständerbauweise im ...
Die Bundesregierung hat am 16.8.23 mit dem Solarpaket I ein wichtiges Gesetzespaket für Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht, das auch die Inbetriebnahme sogenannter „Balkonkraftwerke“ erleichtern soll. Durch die steigenden Energiepreise werden Photovoltaik-Anlagen immer beliebter. Wer keine Möglichkeit hat, Solarzellen auf dem Dach zu installieren, kann inzwischen sogenannte Balkonkraftwerke nutzen. Diese Mini-Solaranlagen haben eine Leistung von bis zu 600 Watt und können ohne großen Aufwand auf dem ...
Die Regelung in den Bedingungen einer Wohngebäudeversicherung, dass bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch ...
Viele Arbeitnehmer fühlen sich am Arbeitsplatz sicher. Sie lassen ihre Wertsachen wie Handtaschen, Handys oder Schlüssel öfter dort liegen. Bei ca. 70.000 Diebstählen in Büro- und Lagerräumen pro Jahr kann das ...
Das „Heizungsgesetz“ führt aktuell zu einem hohen Beratungsbedarf – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht. Die MK Sonderausgabe ermöglicht es Rechtsanwälten, alle Fragen zur Neuregelung rechtssicher und verständlich zu beantworten. Konkrete Beispiele erleichtern die praktische Umsetzung.
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Wurde die Hausratversicherung nur für die Hauptwohnung abgeschlossen, können Gegenstände in einer Zweitwohnung zwar über den sogenannten „Außenversicherungsschutz“ abgesichert sein. Dieser greift aber nicht bei Gegenständen, die sich dauerhaft in der Zweitwohnung befinden.