Bei einem Leitungswasserschaden durch Frostaufplatzungen im leer
stehenden Gebäude kann der VR seine Leistung im Einzelfall wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls um 75 % kürzen. Auf
eine Leistungsfreiheit oder -kürzung wegen Gefahrerhöhung kann sich der VR nicht mit Erfolg berufen. So entschied es das OLG Frankfurt a. M.
Der VR kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der VN bei Abschluss der Cyberversicherung falsche Angaben macht. Folge ist, dass der Schaden durch den Hackerangriff nicht vom VR bezahlt werden muss.
Bei einem unterirdisch verlaufendes Rohr, in das eine offene Rinne entwässert, handelt es sich nicht um ein Ableitungsrohr der Wasserversorgung im Sinne der Versicherungsbedingungen. So entschied es das LG Wuppertal.
Der Erwerber eines bebauten Grundstücks hat schon in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse. Dieses kann er dadurch versichern, dass er mit eigenen Rechten und Pflichten in einen bereits bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag des Veräußerers eintritt oder einen neuen Gebäudeversicherungsvertrag abschließt. In diesem Zusammenhang besteht eine besondere Beratungspflicht des VR.
Der VR kann seine Leistung vollständig kürzen, wenn der VN bei einem Wasserschaden in einem nicht genutzten Gebäude nicht alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt, entleert und entleert gehalten ...
Der VN genügt seiner Beweislast für einen bedingungsgemäßen Diebstahl versicherter Sachen bereits, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist. Dazu gehört, dass die als gestohlen ...
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Reiserücktrittsversicherungen für den Krankheitsfall sichern regelmäßig nur solche Erkrankungen ab, die bei Vertragsschluss nicht bereits bekannt oder zu erwarten waren. Wer vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung eine Schürfwunde erlitten hat, verliert seinen Versicherungsschutz nicht, wenn sich die Schürfwunde anschließend infiziert und ein Geschwür (Ulkus) hervorruft. So entschied es das OLG Schleswig-Holstein.