Im Falle einer pflichtwidrig unterlassenen Sterilisation ist erst die Empfängnis der geschädigten Patientin bzw. der zur Empfängnis führende
Geschlechtsverkehr das versicherte Schadenereignis im Sinne von Ziff. 1.1 AHB 2008.
Am 8.12.24 ist die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL) in Kraft getreten, die von den Mitgliedstaaten bis spätestens 9.12.26 umzusetzen ist und einen neuen Rahmen für Schadenersatzansprüche bei Schäden ...
Polizist, Cowboy oder Gangster - zu vielen Kostümen gehört eine Waffe als Dekoration. Doch Jecken, Narren und Co. sollten bei der Wahl der Ausrüstung aufpassen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Ein bekanntes Phänomen: E-Roller werden gern kreativ mitten auf Gehwegen oder vor Einfahrten geparkt. Bei Wind und Wetter fallen sie oft um und bilden Gefahrenherde für Radfahrer und Fußgänger. Stellt ein Betreiber seine Roller grundsätzlich vernünftig auf, gibt es bei einem Sturz aber keinen Schadenersatz, so das OLG Bremen.
Zahlt der VR einen Verdienstausfallschaden bei einem Haftpflichtfall, kann die Regulierung nach der Bruttolohn- oder der modifizierten Nettolohnmethode erfolgen. Das Problem bei Letzterer: Finanzamt und auch ...
Wie wichtig die Beratungsdokumentation des Versicherungsmaklers ist, zeigt ein Fall, den das OLG Karlsruhe entschieden hat. Der Makler wurde wegen einer unzureichenden Beratungsdokumentation dazu verurteilt, ...
Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
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Ein VN, der nach einer verbalen Auseinandersetzung im Straßenverkehr einem anderen, für ihn erkennbar schwerbeschädigten Verkehrsteilnehmer in den Rücken schlägt und diesen dadurch zu Fall bringt, nimmt regelmäßig dessen schwere Gesundheitsbeschädigung in Kauf. Als Folge kann sich sein Haftpflichtversicherer auf einen Leistungsausschluss berufen.