Mit Beschlüssen vom 13.2.14 und 20.2.14 (VII ZB 39/13, Abruf-Nr. 140707 ;
VII ZB 31/13) hat der BGH Klarheit geschaffen: Die den Formularzwang für Anträge auf Erlass eines PfÜB regelnden Rechtsnormen können verfassungskonform dahin ausgelegt werden, dass Gläubiger vom Formular-zwang entbunden sind. Dies gilt, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist.
§ 802d Abs. 1 S. 2 ZPO ist auch anwendbar, wenn der Gläubiger nur
einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c Abs. 1 S. 1 ZPO und nicht auch einen Antrag auf Abnahme einer erneuten Vermögensauskunft ...
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Gläubiger G. hat eine titulierte Forderung von 750 EUR nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit 26.1.12. Schuldner S. ist Eigentümer eines Grundstücks. G. beantragt die Eintragung einer Sicherungshypothek. Er berechnet die Forderung voll nach Haupt- und Nebenforderung, Gerichts- und Anwaltskosten sowie Zinsen vom 26.1.12 bis einschließlich zum Tag der Antragstellung am 28.2.14 (76,65 EUR). Darf das Grundbuchamt die Eintragung vornehmen?
Die Beantragung eines Mahn- und eines Vollstreckungsbescheides im automatisierten Mahnverfahren auf der Grundlage einer fingierten, tatsächlich nicht bestehenden Forderung stellt eine Verwendung unrichtiger Daten im ...
Unterlässt es der Schuldner, dessen Konten durch seinen Gläubiger gepfändet sind, ein weiteres Konto zu eröffnen und Zahlungen seiner Schuldner auf dieses freie Konto zu leiten, steht diese Unterlassung einer ...
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Tritt ein Schuldner eine Forderung an den Gläubiger ab und soll sich der Gläubiger nach dem Willen der Parteien aus der abgetretenen Forderung befriedigen, handelt es sich im Allgemeinen um eine Leistung erfüllungshalber (BGH 19.12.2013, IX ZR 127/11, Abruf-Nr. 140293 ).