Für die Glaubhaftmachung, dass der Gläubiger im Sinne von § 1171 BGB unbekannt ist, kommt es bei einer Briefhypothek darauf an, ob die möglichen Erben des letzten bekannten Gläubigers den Brief haben oder Auskunft über den Verbleib des Briefes und seines letzten Inhabers geben können. Das hat der BGH mit Beschluss vom 22.5.14 klargestellt (V ZB 146/13, Abruf-Nr. 142326 ).
Mit Beschluss vom 9.7.14 (VII ZB 14/14, Abruf-Nr. 142467 ) hat der BGH entschieden: Wird ein vorläufig vollstreckbares Urteil durch einen Prozessvergleich ersetzt, wonach der Schuldner zur Zahlung eines geringeren ...
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Der BGH hat jetzt klargestellt: Erteilt das Vollstreckungsgericht den Zuschlag und weist das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde zurück, kann nur der Beschwerdeführer die zugelassene Rechtsbeschwerde einlegen. Für einen einen anderen Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG, der von seinem Beschwerderecht keinen Gebrauch gemacht hat, gilt dies nicht (5.6.14, V ZB 16/14, Abruf-Nr. 142465 ).
Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze sind, jedenfalls soweit es sich um eine übliche Zahl von ein bis zwei Stellplätzen handelt, als wirtschaftliche Einheit anzusehen (BGH 26.6.14, V ZB 7/14, Abruf-Nr.
Unsere Leserin, G. Lindner, Berlin, berichtet von einem nicht alltäglichen Fall, den sie mit Erfolg abschließen konnte. Dass dazu ausgerechnet der Schuldner selbst beigetragen hat, ist nur eine Facette eines echten ...
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1. Eine (Auflassungs-)Vormerkung ist im Zwangsversteigerungsverfahren wie ein Recht der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG zu behandeln. 2. Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreibt, sind
gegenüber einer Auflassungsvormerkung stets vorrangig. Diese ist nicht im geringsten Gebot zu berücksichtigen und erlischt mit dem
Zuschlag; erwirbt der Vormerkungsberechtigte nach der Beschlagnahme das Eigentum, ist das Verfahren fortzusetzen ...