Bezieht der Schuldner eine Altersrente und ist er daneben zur Aufbesserung der Rente selbstständig tätig, können auf seinen Antrag seine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit als Mehrarbeitsvergütung bis zur Hälfte pfandfrei gestellt werden (BGH 26.6.14, IX ZB 87/13, Abruf-Nr. 142233 ).
Macht ein Gesellschafter der Schuldnerin glaubhaft, durch den Insolvenzplan wesentlich schlechter gestellt zu werden als ohne ihn, ist seine sofortige Beschwerde zulässig (17.7.14, IX ZB 13/14, Abruf-Nr. 142319 ).
Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte (BGH 26.06.2014, IX ZB 88/13, Abruf-Nr. 142330 ). Das heit: § 850i ZPO ist weit auszulegen. Er umfasst sämtliche ...
Für die Glaubhaftmachung, dass der Gläubiger im Sinne von § 1171 BGB unbekannt ist, kommt es bei einer Briefhypothek darauf an, ob die möglichen Erben des letzten bekannten Gläubigers den Brief haben oder Auskunft über den Verbleib des Briefes und seines letzten Inhabers geben können. Das hat der BGH mit Beschluss vom 22.5.14 klargestellt (V ZB 146/13, Abruf-Nr. 142326 ).
Mit Beschluss vom 9.7.14 (VII ZB 14/14, Abruf-Nr. 142467 ) hat der BGH entschieden: Wird ein vorläufig vollstreckbares Urteil durch einen Prozessvergleich ersetzt, wonach der Schuldner zur Zahlung eines geringeren ...
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Der BGH hat jetzt klargestellt: Erteilt das Vollstreckungsgericht den Zuschlag und weist das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde zurück, kann nur der Beschwerdeführer die zugelassene Rechtsbeschwerde einlegen. Für einen einen anderen Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG, der von seinem Beschwerderecht keinen Gebrauch gemacht hat, gilt dies nicht (5.6.14, V ZB 16/14, Abruf-Nr. 142465 ).