IWW-Webinare Vollstreckungsrecht
Gläubiger erfolgreich vertreten
Ob Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister: Als Praktiker in der Zwangsvollstreckung müssen Sie für Gläubiger das Optimum herausholen. Das Webinar liefert Ihnen das Rüstzeug dazu. Unser Experte Dieter Schüll stellt Ihnen einmal im Quartal innovative Zugriffsmöglichkeiten und Kosten-Nutzen-optimierte Pfändungswege vor – praxisgerecht aufbereitet in nur 2 Stunden am PC.
Nächster Live-Termin
Themen
- Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten – Vorteile für die Vollstreckungspraxis?
- Pfändung einer durch Schuldner hinterlegten Sicherheitsleistung – Anspruchs-/ und Drittschuldnerbezeichnung?
- die neuen Vorschriften im § 811 ZPO bzw. § 813 ZPO (Pfändung von Tieren) und Umsetzungsmöglichkeit in der Vollstreckungspraxis
- Kontopfändung und Antrag des Gläubigers auf abweichenden Pfändungsfreibetrag des Schuldners
- die Drittschuldnerauskunft gem. § 840 ZPO und erweiterte Erklärungspflicht nach Zustellung einer Kontopfändung
- die eingetragene Sicherungshypothek im Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft
Live-Webinar
05.07.2022
13:00 — 15:00 Uhr
120,00 € zzgl. USt.
Jetzt buchenTermin passt nicht? Kein Problem. Melden Sie sich trotzdem an und nutzen Sie die Aufzeichnung als Video-Schulung einzeln oder im Team.
Webinar-Reihe
Wissen in Serie
Sie möchten die Nase vorn behalten und immer auf dem neuesten Stand sein? Dann buchen Sie am besten gleich die Webinar-Reihe (4 Termine in 12 Monaten). Ihre Vorteile: Sie müssen sich um nichts kümmern und sparen über 80,00 € im Jahr gegenüber der Einzelbuchung!
Live-Termine:
05.07.2022, 11.10.2022, 10.01.2023, 18.04.2023
396,00 € zzgl. USt.
Weiter zum AboSind Sie an einem Termin verhindert? Kein Problem, Sie erhalten nach jedem Webinar eine Video-Aufzeichnung.
Aufzeichnungen
Q2/2022: beA im Wechselspiel mit gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Themen
- „Tücken“ bei der Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- beA und der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid
- Zustellungsaufträge an den Gerichtsvollzieher über beA?
- Allgemeine Korrespondenz mit dem Gerichtsvollzieher aus Anlass des erteilten Auftrags
- Auftragserteilung an den Gerichtsvollzieher soweit § 754a ZPO Abs. 1. Nr. 1 nicht anwendbar
- Räumungsauftrag nach § 885 bzw.§ 885a ZPO
- Antrag auf Erlass eines PfÜB und die verschiedenen Zustellungsmöglichkeiten an den/die Drittschuldner
- Vertretbare und nicht vertretbare Handlungen im Zivil- und Arbeitsrecht
- Sicherungshypothek und Zwangsversteigerung
Aufzeichnung
vom 05.04.2022
2 Stunden
120,00 € zzgl. USt.
Jetzt ansehenNutzen Sie die Aufzeichnung als Video-Schulung einzeln oder im Team.
Q1/2022: Das ändert sich bei der Gerichtsvollziehervollstreckung
Themen
- Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners: Änderung des § 755 ZPO
- Künftige Möglichkeit des Gerichtsvollziehers auf Auskunfts- und Unterstützungsersuchen
- Voraussetzungen der „weiteren Vermögensauskunft“ nach § 802d ZPO
- Verbesserungen zur Durchführung von Aufträgen gemäß 802I ZPO bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners
- Was ist künftig in der Mobiliarvollstreckung eigentlich alles unpfändbar?
- Änderung von Vorschriften in Hinblick auf den bedingt pfändbaren Anspruch sowie Voraussetzungen und Pfändbarkeit von bedingt pfändbaren Bezügen
Aufzeichnung
vom 11.01.2022
2 Stunden
120,00 € zzgl. USt.
Jetzt ansehenNutzen Sie die Aufzeichnung als Video-Schulung einzeln oder im Team.
Q4/2021: Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz: Darauf müssen Sie sich jetzt einstellen
Themen
- Das sind die Nachteile für den Gläubiger im Hinblick auf § 850c, § 850f Abs. 1 ZPO.
- Kontopfändung in ein sog. “oder“- Konto veranlasst: Was kann passieren?
- erweiterte Auskunftspflicht bei der Kontopfändung durch den Drittschuldner in Bezug auf die Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO
- Zahlungspflicht des Kreditinstituts nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- Möglichkeit des Schuldners, über das Vollstreckungsgericht eine Kontopfändungsmaßnahme des Gläubigers auf dem P-Konto aussetzen zu lassen.
- Wie muss das Kreditinstitut mit einem nicht schutzwürdigen Guthaben auf einem P-Konto verfahren und welche Möglichkeiten bestehen für den Schuldner den Zugriff abzuwenden?
Aufzeichnung
vom 12.10.2021
2 Stunden
120,00 € zzgl. USt.
Jetzt ansehenNutzen Sie die Aufzeichnung als Video-Schulung einzeln oder im Team.
Q3/2021: Die Last mit den Drittschuldnern
Themen
- Welche Auskünfte muss die Drittschuldnererklärung überhaupt enthalten?
- Hat der Gläubiger gegenüber dem Drittschuldner einen Anspruch auf „Nachbesserung“ und wann empfehlenswert?
- Hat die Abgabe einer nicht korrekten Drittschuldnererklärung Auswirkung auf den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
- Was ist zu tun, wenn der Drittschuldner sich nicht erklärt, und worauf ist bei der Anspruchsdurchsetzung besonders zu achten?
- Streitverkündung in der Zwangsvollstreckung ? – Wann ist sie erforderlich?
- Ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek trotz bereits eingetragener Auflassungsvormerkung möglich? Vor allem: Wann ist sie sinnvoll?
- Möglichkeit der Pfändung einer zu Gunsten des Schuldners eingetragenen Auflassungsvormerkung
Aufzeichnung
vom 07.07.2021
2 Stunden
Kostenloser Test
Jetzt ansehenTesten Sie die Webinar-Reihe unverbindlich und kostenlos.
Referenten
Dieter Schüll
Fachbereichsleitung nationaler und internationaler Forderungseinzug – Zwangsversteigerung – Zwangsverwaltung bei den Rechtsanwälten Kreutzer & Kreuzau, Düsseldorf, erfahrener Referent zum Thema „Zwangsvollstreckung“

Ilona Cosack und Dieter Schüll
Ilona Cosack: Autorin von Fachbüchern und Fachbeiträgen (u. a. für AK), Dozentin, Moderatorin, Mitglied Deutscher EDV-Gerichtstag e. V., ELTA European Legal Technology Association, BMWi: Expertin bei der bundesweiten Gründerinnenagentur, Partner der Gründerwoche Deutschland, Netzwerkerin (www.abc-anwalt.de) Dieter Schüll: Fachbereichsleitung nationaler und internationaler Forderungseinzug – Zwangsversteigerung – Zwangsverwaltung bei den Rechtsanwälten Kreutzer & Kreuzau, Düsseldorf, erfahrener Referent zum Thema „Zwangsvollstreckung“

Teilnehmer
Mitarbeiter von Banken und Inkassobüros, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Rechtsanwälte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte