11.12.2014 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Europaweite Vollstreckung ab 10.1.15 vereinfacht
Die Europäische Union hat am 12.12.12 die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 351 vom 20.12.12, S. 1; sog. Brüssel-Ia-Verordnung) verabschiedet. Sie findet ab dem 10.1.15 in 27 EU-Mitgliedstaaten sowie mittelbar auch im Verhältnis zu Dänemark Anwendung (BGBl I 2014, 890). Die Neuerungen bringen für die Vollstreckung in grenzüberschreitenden Fällen klare Verbesserungen für am oder nach dem 10.1.15 ergangene Vergleiche und Urkunden sowie für Urteile in nach dem 9.1.15 eingeleiteten Verfahren.
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